Um Kinder und Jugendliche schützen zu können, ist der ASD unter anderem auf Ihre Beobachtungen und Informationen angewiesen. Melden Sie sich bitte, wenn Sie befürchten, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte.
Anhaltspunkte einer Gefährdung können sein:
Misshandlung
Vernachlässigung
häusliche/körperliche/seelische/sexuelle Gewalt
Aufsichtspflichtverletzungen
andere Notsituationen
Kontaktaufnahme
Wenn Sie eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen melden wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den ASD. Eine Meldung können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Mail machen. Sobald Ihre Meldung im ASD eingegangen ist, wird diese umgehend zu den Öffnungszeiten des Jugendamtes bearbeitet. Jede Meldung wird ernst genommen!
Sie können dabei auch anonym bleiben! Für Nachfragen ist es jedoch hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Ihre Daten werden nicht an die betroffene Familie weitergegeben und auch nicht, dass Sie gemeldet haben!
Innerhalb der Servicezeiten ist in dringenden Fällen, die den unmittelbaren Kinderschutz betreffen, die Kinderschutz-Hotline des Jugendamtes unter der Rufnummer: 02041/704470 erreichbar.
In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten
Bei akuten Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche außerhalb der Erreichbarkeitszeiten des Jugendamtes, benachrichtigen Sie bitte den Notruf der Polizei oder Feuerwehr. Von dort wird dann der Kontakt zu der Notfallrufbereitschaft des Jugendamtes hergestellt, die dann umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleitet.
Wie geht es nach einer Meldung weiter?
Ihre Meldung wird vom ASD als mögliche Kindeswohlgefährdung (KWG) erfasst. Bei der Ersteinschätzung einer möglichen KWG sind immer mindestens drei Fachkräfte des ASD beteiligt. Diese sind auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und verfügen über Zusatzausbildungen als zertifizierte Kinderschutzfachkraft / insoweit erfahrene Fachkraft.
Bestätigt sich bei der Ersteinschätzung der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, werden durch den ASD umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet.
Dabei wird jede KWG im persönlichen Kontakt abgeklärt. Bei Bedarf werden Hausbesuche durchgeführt und Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie Ärzte kontaktiert.
Wird eine Gefährdung festgestellt, werden Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche angeboten. Je nach Einzelfall können ambulante oder (teil-) stationäre Hilfen eingeleitet werden.
Dabei werden die Betroffenen immer beteiligt! Die Situation wird transparent und einbeziehend mit den Kindeseltern besprochen.
Wenn Erziehungsberechtigte nicht gewillt oder in der Lage sind, Hilfen anzunehmen und eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche besteht, so wird die Notwendigkeit einer Schutzunterbringung mit dem Familiengericht geprüft und ggf. eine vorläufige Schutzmaßnahme (Inobhutnahme) ergriffen.
Hinweis
Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der Familien kann das Jugendamt keine Rückmeldungen / Informationen darüber geben, welche Hilfen / Unterstützungen / Maßnahmen für das betroffene Kind oder den/die Jugendliche/n getroffen wurden.