Sankt-Martinsumzüge rechtzeitig anmelden
Stadt Bottrop bietet Serviceinfo für Kitas, Kindereinrichtungen, Vereine und Kirchen.
Noch ist der Sommer nicht ganz vorbei, doch das Jahresende wirft bereits seine Schatten voraus. Der Martinstag am 11. November fällt in diesem Jahr auf einen Mittwoch. Damit werden in den nächsten Wochen Fragen auf die Stadt Bottrop zukommen von allen, die sich überlegen, einen eigenen Martinsumzug zu organisieren. Wichtig ist, den Umzug frühzeitig bei der Stadt zu beantragen. Die wichtigsten Infos hat die Stadt Bottrop hier zusammengefasst.
Damit Sankt-Martins- und Laternenumzüge in Bottrop sicher und reibungslos stattfinden können, müssen sie rechtzeitig bei der Stadt angezeigt werden. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von der Größe des Umzugs, der gewählten Route und den notwendigen Verkehrsmaßnahmen ab.
Kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen
Die meisten Martinsumzüge können als "kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen" durchgeführt werden. In diesem Fall ist keine gebührenpflichtige verkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich, wie sie die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Auch muss kein Sicherheitskonzept erstellt werden. Der Umzug muss jedoch formlos bei der Stadt angezeigt werden.
Was gilt als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltung?
Als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltung gilt ein Martinsumzug, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es werden höchstens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.
- Die Route nutzt keine überörtlich klassifizierten Straßen oder überquert sie. Dazu zählen: Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen.
- Für den Umzug dürfen keine Straßensperrungen, Verkehrseinschränkungen oder sonstige verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein.
Wird auch nur eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine verkehrsrechtliche Erlaubnis beantragt werden. In diesem Fall müssen unter anderem eine Beschreibung der Veranstaltung und der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung eingereicht werden.
Was müssen alle Veranstalter außerdem beachten?
Ordnerinnen und Ordner
Bei jedem Martinsumzug muss der Veranstalter für eine ausreichend Zahl von Ordnern sorgen. Vorgesehen ist mindestens ein Ordner je 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Als Ordner können beispielsweise auch Lehrer, Erzieher und Eltern tätig sein.
Umzüge ohne Polizeibegleitung
Martinsumzüge dürfen zunächst einmal nur auf dem Gehweg stattfinden. Wenn auch die Fahrbahn der Straße genutzt werden soll, ist die Begleitung durch Polizeibeamte notwendig.
Martinsumzug mit Pferden
Auch Pferde können grundsätzlich Teil eines Martinsumzugs sein. Voraussetzung ist, dass die Tiere durch fachkundiges Personal betreut werden. Außerdem muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Brauchtumsfeuer
Ist im Zusammenhang mit dem Martinsumzug ein Brauchtumsfeuer geplant, muss dieses zusätzlich beim Fachbereich Umwelt und Grün angezeigt werden.
Alkoholausschank
Soll im Rahmen der Martinsfeier Alkohol ausgeschenkt werden - Stichwort Verkauf von Glühwein, ist dafür eine Gestattung beim Ordnungsamt erforderlich. Hintergrund: § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Wo kann man den Martinszug anmelden?
Alle Anträge, Anzeigen und erforderlichen Unterlagen müssen über das zentrale Funktionspostfach veranstaltungenbottropde eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular „Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung“ steht online zur Verfügung.
Link zur Dienstleistung und Formularen
Der Antrag landet bei der zentralen Koordinierungsstelle. Diese Stelle beteiligt dann alle für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Stellen bei der Stadt Bottrop und bei der Polizei.
Veranstalter sollten deswegen ihre Anträge, Anzeigen und erforderlichen Unterlagen möglichst frühzeitig einreichen, damit ausreichend Zeit besteht, die zuständigen Stellen zu beteiligen und notwendige Prüfungen durchzuführen.