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Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen (ZKV) steht allen potenziellen Veranstalterinnen und Veranstaltern als zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um das Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Diese Einrichtung können sowohl professionelle als auch nicht professionelle Veranstalterinnen und Veranstalter nutzen. Eine erste Beratung kann auch schon vor der Anmeldung erfolgen.

Die Anträge für Veranstaltungen werden zentral von der ZKV angenommen und auf mögliche vorliegende Genehmigungspflichten der beteiligten städtischen Fachbereiche überprüft. Durch die ZKV werden die Anträge gebündelt an die weiteren zu beteiligten Fachbereichen weitergeleitet und die Stellungnahmen gebündelt an die zuständigen Genehmigungsstellen weitergeleitet. Die ZKV übermittelt nach Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständigen Stellen dem Veranstalter alle Erlaubnisse gebündelt.

Darüber hinaus steht die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen als Ansprechpartner im laufenden Genehmigungsverfahren zur Verfügung.

Bitte reichen Sie den Antrag für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Veranstaltungstermin, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung, per E-Mail an veranstaltungenbottropde ein.

Bitte beachten Sie, dass für Veranstaltungen mit erhöhtem Koordinierungsaufwand, insbesondere bei Beteiligung weiterer Fachämter (z. B. bei der Vergabe öffentlicher Plätze), eine Mindestvorlaufzeit von sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin erforderlich ist.

Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand, insbesondere Veranstaltungen mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial, sind mindestens drei Monate vor dem Veranstaltungstag anzuzeigen.

Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet. 

Für sicherheitskonzeptpflichtige Veranstaltungen können Sie ein Muster-Inhaltsverzeichnis des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen.

Sollte auf Ihrer Veranstaltung ein Alkoholausschank durch Dritte erfolgen, ist zusätzlich die Beantragung einer Gestattung durch die Dritten erforderlich. 

Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Links und Downloads