Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen (ZKV) steht allen potenziellen Veranstalterinnen und Veranstaltern als zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um das Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Diese Einrichtung können sowohl professionelle als auch nicht professionelle Veranstalterinnen und Veranstalter nutzen. Eine erste Beratung kann auch schon vor der Anmeldung erfolgen.
Die Anträge für Veranstaltungen werden zentral von der ZKV angenommen und auf mögliche vorliegende Genehmigungspflichten der beteiligten städtischen Fachbereiche überprüft. Durch die ZKV werden die Anträge gebündelt an die weiteren zu beteiligten Fachbereichen weitergeleitet und die Stellungnahmen gebündelt an die zuständigen Genehmigungsstellen weitergeleitet. Die ZKV übermittelt nach Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständigen Stellen dem Veranstalter alle Erlaubnisse gebündelt.
Darüber hinaus steht die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen als Ansprechpartner im laufenden Genehmigungsverfahren zur Verfügung.
Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltungen rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens vier Wochen vorher- den Antrag per E-Mail an veranstaltungenbottropde ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die vom Veranstaltenden zu erbringenden Unterlagen, sowohl durch die erlaubniserteilenden Fachbereiche als auch durch das Koordinierungsgremium Veranstaltungen (z.B. Sicherheitskonzept) zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen von dem Veranstaltenden nachgefordert werden können. Hier empfiehlt es sich den Antrag mindestens 3 Monate vor Veranstaltung einzureichen.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.
Für sicherheitskonzeptpflichtige Veranstaltungen können Sie ein Muster-Inhaltsverzeichnis des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen.
Sollte auf Ihrer Veranstaltung ein Alkoholausschank durch Dritte erfolgen, ist zusätzlich die Beantragung einer Gestattung durch die Dritten erforderlich.
Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Links und Downloads