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Wohnraumförderung

Das Land NRW fördert den Neubau und den Erwerb von Wohnraum durch die Gewährung zinsgünstiger Baudarlehen. Weiterhin werden Verbesserungen bestehenden Wohnraums mitfinanziert.

Zuständig für die Bewilligung der Mittel im Stadtgebiet Bottrop ist das Stadtplanungsamt, Abteilung für Wohnungswesen.

Gefördert wird die Erstellung von selbstgenutztem Wohnraum im eigenen Haus sowie einer eigengenutzten Eigentumswohnung. Dabei ist die Mittelgewährung möglich an den Bauherrn, der eine Eigentumsmaßnahme selbst erstellt, sowie an den Ersterwerber, der eine von einem Bauträger erstellte Eigentumsmaßnahme erwirbt.

Weiterhin kann der Erwerb vorhandenen Wohneigentums gefördert werden, wenn darin die dauerhafte angemessene Unterbringung des Haushaltes gewährleistet ist.

Neben den Eigentumsmaßnahmen erfolgt eine Förderung des Neubaus von Mietwohnungen und Förderung von Bestandswohnungen. Es werden Wohnungen erstellt, die für Wohnungssuchende bestimmt sind, die Schwierigkeiten haben, sich am Wohnungsmarkt mit ausreichendem Wohnraum zu versorgen.

Das Land NRW fördert darüberhinaus in bestehenden Objekten die Modernisierung für den Abbau von Barrieren, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung sowie des Wohnumfeldes.

Merkblätter für die Förderung von Eigentumsmaßnahmen sowie der Förderung von Wohnraum im Bestand stehen als Download zur Verfügung.

Antragsvordrucke für sämtliche Förderungen des Landes können bei der NRW.BANK direkt als PDF-Datei abgerufen werden.  Auch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hält Vordrucke und weitere Auskünfte zu diesem Thema bereit.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Förderungsprogramme zur Verfügung, die für Eigentums- und Mietwohnungsbaumaßnahmen neben den Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch genommen werden können.

Ansprechpartner

Wohnungswesen

Erreichbarkeit

Montag
08.30 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag
geschlossen

Mittwoch
08.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
08.30 - 12.30 Uhr

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