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Wasserversorgungskonzept

Im Jahr 2016 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen die Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Mit der Novelle des Landeswassergesetzes möchte das Land die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität des Grundwassers entscheidend verbessern. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Bestimmungen neu eingeführt, angepasst bzw. ergänzt worden.

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gemäß § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation, deren Entwicklung und die damit verbundenen Entscheidungen beinhaltet. Das Wasserversorgungskonzept muss dabei die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.

Das Konzept ist der zuständigen Bezirksregierung Münster erstmalig zum 01.01.2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Wie gesetzlich vorgeschrieben hat die Stadt Bottrop nach der erstmaligen Erstellung im Jahr 2018 eine Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes im Jahr 2024 erstellt.

Das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Bottrop wurde seitens der Verwaltung unter enger Abstimmung mit der Rheinisch Westfälischen Wassergesellschaft mbH (RWW) erarbeitet, welche die Versorgung im Bottrop Stadtgebiet sicherstellt.

Der Rat der Stadt Bottrop hat am 02.07.2024 die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Bottrop verabschiedet.

Kontakt

Oliver Schüttler

Abteilungsleiter

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ZOB Berliner Platz

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