Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

Falls Ihnen im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit aufgefallen ist, können Sie diese in Form einer „Privatanzeige“ dem Straßenverkehrsamt melden.

Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereit sind Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen.

Hinweise

  • Es gibt keinen Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens; die Bußgeldstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über alle notwendigen Schritte.

  • Sie erhalten als Anzeigende oder Anzeigender und damit als Zeugin oder Zeuge grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.

  • Sie müssen bei Nachfragen als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen; daher ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift unerlässlich. Bei einer Akteneinsicht ist ihre vollständige Adresse auch für Betroffene (also für die angezeigten Personen) ersichtlich.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz