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Taxinutzung: Das sollten Sie als Fahrgast wissen

  1. Es besteht innerhalb Bottrops (Pflichtfahrgebiet) grundsätzlich eine Beförderungspflicht, daher darf der Fahrer Ihre Beförderung nicht ablehnen, auch nicht bei einer kurzen Wegstrecke. Eine Beförderung kann z.B. abgelehnt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellt.
  2. Sie haben das Recht der freien Taxenwahl auch an Taxenständen, sofern die Vorbeifahrt an wartenden Taxen möglich ist.
  3. Tipp: auf Verlangen muss Ihnen eine vollständig ausgefüllte Quittung ausgestellt werden. Wenn Sie z.B. etwas in der Taxe verloren haben sollten, wird es Ihnen möglich sein, Kontakt zu dem Taxenunternehmer aufzunehmen.
  4. Sofern Sie nichts anderes bestimmen, ist der kürzeste Weg zum Fahrziel zu wählen. Abweichungen müssen mit Ihnen abgestimmt werden.
  5. Rauchen im Taxi ist seit Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes am 01.09.2007 sowohl für den Fahrgast als auch für den Taxifahrer verboten.
  6. Es gibt Unterschiede zwischen Taxi und Mietwagen
    In beiden bringt Sie ein Wagen mit Chauffeur zu Ihrem Ziel, aber die Unterschiede liegen im Detail. Ein Mietwagen muss man immer per Telefon bestellen, da es keine Halteplätze gibt. Auch auf Zuruf spontan am Straßenrand anhalten - wie das bei Taxis alltäglich ist - dürfen die Mietwagen nicht. Äußerlich sind die Mietwagen aufgrund nicht vorgeschriebener Lackierung und fehlendem Dachschild kaum als Taxi-Alternative zu erkennen. In der Preisgestaltung sind die Mietwagenunternehmen etwas freier als der Taxiruf. Ein Taxi ist im Pflichtfahrgebiet an den Tarif der Bottroper Verordnung gebunden. Für die Mietwagen gibt es einheitliche Tarife für Tag und Nacht.

Beschwerden:

Sollte es berechtigten Anlass zur Beschwerde geben, so machen Sie bitte von Ihrem Recht Gebrauch, sich über eine unerfreuliche Taxenfahrt zu beschweren. Damit helfen Sie die Dienstleistung im Taxengewerbe zu verbessern.
Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Bottroper Genehmigungsbehörde, Straßenverkehrsamt Bottrop, unter Angabe der Taxinummer (kleines gelbes Schild unten rechts im Heckfenster) dem amtlichen Kennzeichen oder füllen Sie online das Taxi-Beschwerdeformular.

Die Anschrift der zuständigen Genehmigungsbehörde:

Straßenverkehrsamt Bottrop (36/1)
Händelstr. 9
46236 Bottrop

Öffnungszeiten

Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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