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Verstetigungsfonds der Quartiersarbeit

Ziel des Fonds ist es zu einer Verstetigung der Arbeit in den Quartieren beizutragen und dauerhafte Unterstützungsstrukturen für die Bewohnerschaft aufzubauen

Worum geht es?

In Bottrop gibt es eine Vielzahl an Quartiersprojekten um den Herausforderungen in den Quartieren zu begegnen und die zahlreichen Bevölkerungsgruppen als Anlaufstellen dienen. Neben Quartiersbüros sind viele weitere Beratungsstellen, Vereine und Träger mit Angeboten für die Bewohnerschaft in den Bottroper Quartieren tätig. Die Förderung dieser Angebote ist häufig projektbezogen und zeitlich befristet. Hier setzt der Verstetigungsfonds der Quartiersarbeit an.

Ziel des Fonds ist es zu einer Verstetigung der Arbeit in den Quartieren beizutragen und dauerhafte Unterstützungsstrukturen für die Bewohnerschaft aufzubauen. Die Förderung ist dabei sowohl als Zwischenfinanzierungsmöglichkeit für Quartiersbüros bei zeitlich versetzter Anschlussfinanzierung („Überbrückungshilfe“), zur Finanzierung von Miet- und Nebenkostenzuschüssen („Kofinanzierung") als auch als Projekt-Förderung zur (Wieder-) Aufnahme von Quartiersprojekten („Anschubfinanzierung") zu verstehen. Für Anträge aus dem Bereich Überbrückungshilfe und Kofinanzierung besteht kein maximaler Fördersatz, der Maximalbetrag für Anschubfinanzierungen beträgt 3.000 €. Es sind sowohl Personal-, als auch Sach- und Betriebskosten förderfähig. Die Bagatellgrenze je Förderantrag wird jeweils auf 1.000 € festgesetzt.

Was ist bei einem Antrag zu beachten?

Die Geschäftsführung berät bei der Antragstellung. Über die Anträge entscheidet ein Entscheidungsgremium welches aus je einem von der Dienststellenleitung benannten Vertreter des Sozialamtes, des Jugendamtes und des Referates Migration sowie der / dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit sowie deren / dessen Stellvertretung besteht.

Die Entscheidung des Entscheidungsgremiums über die Gewährung von Mitteln richtet sich nach den in der Richtlinie aufgeführten Kriterien. Die Richtlinie finden Sie im Download-Bereich.

Downloads zur Beantragung von Fördergeldern

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