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Förderprogramm Lastenfahrrad

Erste Phase der Förderung ist bereits ausgelaufen.

Die Stadt Bottrop unterstützt alle Personen, die den Kauf eines Lastenfahrrads für den privaten Gebrauch planen. 

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Bottrop. Die Förderhöhe beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einer Höchstgrenze von

  • 600 Euro für Lastenfahrräder ohne Antriebsunterstützung und
  • 900 Euro für Lastenfahrräder mit Antriebsunterstützung

Die Nutzung für gewerbliche Zwecke ist ausgeschlossen. Pro AntragstellerIn wird jeweils nur ein Lastenfahrrad gefördert. Anträge können ab sofort über das entsprechende AntragsformularPDF-Datei392,96 kB eingereicht werden. 

Die Versendung des Antrags auf elektronischem Weg (E-Mail) wird dabei empfohlen.

Die Fördermittel werden bis zur vollständigen Ausschöpfung des Fördertopfes ausgezahlt. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Es lohnt sich also schnell zu sein.

Wichtig: Fahrräder dürfen erst nach Bewilligung des Förderantrages gekauft werden. Andernfalls besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.

Detaillierte Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren können in der Richtlinie für die Anschaffung eines LastenfahrradesPDF-Datei1,45 MB nachgelesen werden. 

Downloads

Ansprechpartnerin

Isabel Wötzel

mehr Informationen

Hinweise zur Erreichbarkeit

ZOB Berliner Platz

Kontakt

Tel.: 02041 703375
Fax: 02041 7053375
E-Mail-Adresse: isabel.woetzelbottropde
Raum 101

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