Neue Mobilitätsstationen in Bottrop
Gut vernetzt im Stadtgebiet
Die Stadt Bottrop errichtet ab dem 1. September 2025 bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 vier neue Mobilitätsstationen unterschiedlicher Größe im Stadtgebiet. An den zentralen Umsteigepunkten Bottrop Hauptbahnhof, ZOB Berliner Platz, Boyer Markt sowie an der Schultze-Delitzsch-Straße im Ortsteil Kirchhellen werden verschiedene nachhaltige Verkehrsmittel mit dem öffentlichen Nahverkehr verknüpft.
Mit den anwenderfreundlichen Mobilitätsstationen verfolgt die Stadt Bottrop das Ziel, den unkomplizierten Wechsel zwischen unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen. Eine einheitliche Beschilderung, die sich am landesweit gültigen Gestaltungsleitfaden orientiert, erleichtert die Nutzung. Wegweiser und Stelen mit modernem Design steigern zusätzlich die Attraktivität der Verknüpfungspunkte.
Alle neuen Stationen verfügen über eine direkte Anbindung an den ÖPNV. Radfahrer profitieren künftig von Fahrradabstellboxen, Abstellbügeln, Servicestationen und Gepäckschließfächern. Auch für E-Scooter wird eine geordnete Lösung geschaffen: Statt verstreut auf zentralen Plätzen zu stehen, können sie künftig in speziellen Abstelleinrichtungen geparkt werden.
Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt Bottrop erreichen, dass sich mehr Verkehrsteilnehmer für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel innerhalb eines starken ÖPNV-Netzes entscheiden. Die Angebote umweltfreundlicher Mobilität werden durch die neuen Stationen klarer strukturiert, geordnet und besser miteinander verknüpft.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 267.000 Euro. Davon werden knapp 88 Prozent durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen aus den Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) übernommen.
In Abhängigkeit von der weiteren Nachfrage beabsichtigt die Stadt Bottrop, die Anzahl der Mobilitätsstationen im Sinne der klimagerechten Innovation City schrittweise zu erhöhen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass es im Zuge der Bauarbeiten zu geringfügigen Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger kommen kann.