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© Stadt Bottrop

Neue Feuerwache soll weiterhin zügig realisiert werden

Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag auf den Weg gebracht, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Folgen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts gegen den Landesentwicklungsplan sollen aufgefangen werden. Der Rat hat am 8. April entschieden.

Zeitverzögerungen vermeiden: Technischer Beigeordneter Klaus Müller erläutert das neue Beschaffungsmodell für die Hauptfeuerwache.© Stadt Bottrop

Die wichtigste Information als erste: Am Projekt zum Bau einer neuen Hauptfeuerwache wird sich nichts Wesentliches ändern. Die Errichtung der neuen Feuerhauptwache soll auf dem Grundstück an der Kirchhellener Straße / Josef-Albers-Straße entstehen. „Nicht der konkrete Standort der Feuerwache ist in Frage gestellt worden“ betont Klaus Müller, Technischer Beigeordneter der Stadt Bottrop, „sondern das Verfahren, wie wir diesen Standort realisieren können.“

Dass zunächst einmal Baurecht neu geschaffen werden muss, das das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster berücksichtigt, steht außer Frage. Auf Bottrop schlagen Beanstandungen beim Landesentwicklungsplan der Landesregierung und daraus folgend beim Regionalplan des RVR durch. Daher drohen durch das Urteil des Gerichts Verzögerungen. Um darauf zu reagieren, wird das Beschaffungsmodell für die Feuerwache angepasst, um diese Zeitverzögerungen zu vermeiden. Im Projektablauf umgeschichtet und neu verteilt werden sollen nun Bausteine und Aufgaben unter den Planungsunternehmen.

Die Umverteilung soll so erfolgen, dass noch vor der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal der neuen Feuerwache, alle Arbeiten durchgeführt werden sollen, für die keine Aufstellung des Bebauungsplans notwendig sind. Das bedeutet, dass Aufgaben, die von Projektpartnern zu erfüllen sind wie den Generalplanern für die Objektplanung, dem Generalunternehmer für die Gebäudeplanung und ein externer Projektsteuerer für das Baumanagement neu zu verteilen sind. Dazu hat die Verwaltung alle im Hinblick auf das Vergaberecht zu beachtenden Vorgaben von einem Fachanwalt prüfen lassen. Am Ende soll ein neues Beschaffungsmodell stehen, das den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt und zugleich weitestgehend wenig Verzug bei der Realisierung des Projekts entstehen lässt.

Entgegenwirken möchte man auch, dass die beteiligten Partner aufgrund des Leerlaufes in der Zwischenzeit andere Projekte betreuen und auch die Kräfte im Haus sich mit anderen Aufgaben befassen. Weder die Unternehmen noch die Stadt Bottrop können wegen Leerläufe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Warteschleife schicken. Fährt das Projekt dann wieder an, besteht die Gefahr, dass bei den Partnern entweder die Kapazitäten fehlen, oder auch anderes Personal das Projekt begleitet. Dies führt zu Informationsverlusten und könnte einen Neubau der Feuerwache zusätzlich verzögern.

Nach dem bisherigen Modell hätte die Stadt Bottrop im ersten Quartal 2027 den Baubeschluss fällen können, weil eine Pause durch das fehlende Planungsrecht aufgrund des OVG-Urteils entstanden ist. Die Fertigstellung der neuen Wache wäre dann im zweiten Quartal 2032 erfolgt.

Würde das neue Beschaffungsmodell mit seinen Umschichtungen zum Tragen kommen, könnte der Baubeschluss zwar erst im zweiten Quartal 2027 gefällt werden, da aber die Zeit des Leerlaufes entfällt, weil nun Arbeiten vorgezogen werden, wäre die Fertigstellung der neuen Wache bereits Ende 2031 möglich. Das bedeutet, dass die Risiken, die als Folge durch die Verzögerung entstehen, weil ein rechtsfehlerfreies übergeordnetes Planungsrecht auf Landes- und Regionalebene erst noch geschaffen werden muss, minimiert wären.

Die politischen Beratungen dazu beginnen im Bau- und Verkehrsausschuss am 26. März. Der Rat der Stadt hat am 8. April 2025 dem Verfahren zugestimmt.

Zum Hintergrund

Der BUND hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Klage gegen Regelungen im Landesentwicklungsplans (LEP NRW) erhoben, nachdem die damalige Landesregierung den Landesentwicklungsplan am 12. Juli 2019 geändert hatte. Das Gericht hat am 21. März 2024 ein Urteil gefällt und ist der Klage insofern gefolgt, als dass es zwölf Festlegungen in diesen Änderungen des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt hat. Das Urteil ist seit dem 11. Juni 2024 rechtskräftig.

Vom Urteil betroffen sind auch der Regionalplan des RVR. Auch wenn Flächen dort nicht als Siedlungsraum dargestellt waren, sollte nach Änderung des Landesentwicklungsplans eine Bebauung unter bestimmten Ausnahmefällen möglich sein. Dies galt beispielsweise für bauliche Entwicklungen, die an Siedlungsräumen angrenzen, für angemessene Betriebserweiterungen und auch für den Bau von Feuerwachen und ähnlichen kommunalen Infrastrukturvorhaben.

Im Verbandsgebiet des RVR sind davon etwa 40 Planungen betroffen. Viele Bauleitplanungen, müssen aufgrund des Urteils neu bewertet werden. In Bottrop betrifft dies die Planungen für den Neubau der neuen Feuerhauptwache. Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz hatte am 11. November 2021 bereits ein erforderliches Bauleitplanverfahren eingeleitet. Grundlage war der 2021 geltende Landesentwicklungsplan, der durch das OVG-Urteil gerichtlich angegriffen wurde.

Mittlerweile arbeitet das Land an Anpassungen des Landesentwicklungsplans, die das Urteil des Oberverwaltungsgerichts berücksichtigen. Gleichzeitig werden auf Ebene des RVR Änderungen im Regionalentwicklungsplan erstellt. Beide übergeordnete Pläne sollen so ausgestaltet sein, dass Situationen wie in Bottrop auch in anderen Kommunen geklärt sind. Erwartet werden diese neuen Planwerke für 2026.