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Vom Entwicklungsplan IKEP-Mitte zu Freiheit Emscher

IKEP-Mitte war der Arbeitstitel für ein gemeinsames Projekt der Städte Essen und Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH. Es geht um die Entwicklung eines vom Bergbau geprägten Raums auf beiden Stadtgebieten im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung und Neugliederung. Heute ist der Name des Projekts Freiheit Emscher.

Ergebnis Screeningphase (2014). Grafische Darstellung des Zielgebiets© Stahm Architekten

Das Ende des subventionierten Steinkohlebergbaus bedeutet eine große Herausforderung aber auch eine Chance.

Die Städte Bottrop und Essen sowie die RAG Montan Immobilien GmbH, die Eigentümerin der Bergbauflächen ist, haben eine Kooperation vereinbart, um eine integrierte Nachfolgenutzung der Bergbaustandorte zu entwickeln. Durch ein gemeinsames Handeln und ein abgestimmtes Vorgehen der Partner soll eine schnellstmögliche Reaktivierung der Altstandorte erreicht werden.

Im Fokus des Projekts stehen Flächen, die bereits heute brach liegen oder die künftig brach fallen werden. Moderiert wird das Projekt von der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN.

Mitte 2017 wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Beauftragt wurde die Architekten Stahm, SHP Ingenieure und LAND Germany. Ziel war eine infrastrukturelle Neuerschließung des riesigen Gebietes, das von beiden Seiten des Rhein-Herne-Kanals bislang durch seine eher periphere Lage charakterisiert war.

Mit der Machbarkeitsstudie wurden mehrere Ziele verfolgt:

  • Die Flächen sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden, um die durch den Kohlerückzug entfallenden Arbeitsplätze zu kompensieren.
  • Die gegenwärtige Ballung von Restriktionen im Planungsgebiet mit seiner schwierigen Gemengelage aus Gewerbe, Verkehrsinfrastruktur und Wohnquartieren und deren Folgen für die zukünftige Entwicklung im Bearbeitungsraum sollen verbessert und deren AUswirkung gemildert werden.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit soll verbessert und langfristig eine wirtschaftsnahe Infrastruktur für diesen Raum aufgebaut und erhalten werden. Sie soll zur Schaffung und Sicherung von dringend benötigten Arbeitsplätzen beitragen und die Wirtschaftskraft stärken.
Betrachtungsraum zur Überplanung© RAG Immobilien GmbH

In Summe dieser Teilaspekte ging es um die Schaffung eines Raumbildes für die zukunftsfähige Entwicklung des überwiegend industriell-gewerblich geprägten Planungsgebietes, das beantworten sollte, wie in diesem Raum zukünftig gearbeitet wird und welche Raumansprüche sich hieraus ergeben ("Arbeitswelten für die Zukunft"), wie vorhandene Wohn- und Freiraumqualitäten weiterentwickelt werden können ("Neuer Wohnraum, neue Stadtqualitäten") und wie dieser Raum auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes zukünftig effizient ver- und entsorgt werden soll (Energie, Mobilität, Digitalisierung etc.).

Die Machbarkeitsstudie bidete dann die gemeinsame verbindliche Klammer zwischen den Akteuren, aus der heraus die einzelnen Flächenentwicklungen erwachsen sollen. Ein Ziel bestand darin, Erkenntnisse zur Revitalisierung von Flächen und von Altstandorten zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe in diesem komplexen Bearbeitungsraum zu gewinnen und gemeinsam mit den Akteuren umzusetzen.

Machbarkeitsstudie IKEP_Mitte, Strukturdiagramm© Stadt Bottrop

Die Erstellung der Machbarkeitsstudie ist ein zweistufiger Prozess: in der ersten Phase sind die Leitbildfindung und die Erarbeitung eines Zielkonzeptes prägend, was mit Hilfe von externen (Teil-) Gutachten für den Gesamtraum und in Form von Szenarien geschehen soll. In der zweiten Phase ist die Ausarbeitung und Entwicklung der Masterplanung mit konkreten Maßnahmenvorschlägen Bestandteil der Bearbeitung. Dazu werden die einzelnen Projektbausteine weiter detailliert und mit belastbaren Kostenschätzungen hinterlegt. Ab einer bestimmten Erarbeitungstiefe sollten auch vorgezogene Flächenentwicklungen in räumlichen Teilbereichen möglich sein, wenn sie in das Gesamtplanwerk eingebunden und daraus abgeleitet sind (siehe Grafik rechts).

Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie „IKEP_Mitte“ wird gefördert aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Der Projektantrag wurde im Herbst 2015 gestellt und ist am 14.03.2016 bewilligt worden. Der Förderzeitraum umfasst drei Jahre und endet am 14.03.2019.

Gefördert durch:

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
© Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

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