In Boymannsheide
Ausbau der Gehwege im Abschnitt zwischen den Häusern 5 bis 25 sowie Pflanzung neuer Straßenbäume
Der Altbaumbestand in der Straße In Boymannsheide musste aus Verkehrssicherheitsgründen Ende 2023 gefällt werden. Die Standsicherheit dieser alten Bäume (Holländische Ulme) war nicht mehr gewährleistet. Die Bezirksvertretung Bottrop-Süd hat der Fällung der Bestandsbäume zugestimmt unter der Auflage einer zeitnahen Nachpflanzung durch eine andere Baumart.
Es ist geplant, neue Straßenbäume zu pflanzen und dabei den Alleecharakter durch beidseitige Baumreihen beizubehalten. Nach Vorgaben des Fachbereichs Umwelt und Grün sollen auf der südlichen Straßenseite als Baumart Linden und auf der nördlichen Seite als Baumart Prunus x schmittii (Spiegelrinden-Kirsche, eine Veredelung der Strauch-Kirsche Prunus canadensis) gepflanzt werden.
Begründung zur Wahl unterschiedlicher Baumarten auf den beiden Straßenseiten: Aus Denkmalschutzgründen sind in der Straße In Boymannsheide als Baumart Linden zu pflanzen. Da jedoch die Bäume auf der nördlichen Straßenseite in unmittelbarer Nähe von RWW-Versorgungsleitungen stehen, wird eine Nachpflanzung mit Linden als großkronige Baumart auf der nördlichen Seite ausgeschlossen. Nach fachlicher Einschätzung ist eine Nachpflanzung mit Prunus x schmittii als kleinkronige Baumart auf der nördlichen Seite unproblematisch.
Wurzelschutzmaßnahmen sind im Rahmen von Ortsterminen mit Vertretern von Versorgungsträgern und der Fachbereiche Tiefbau (66) sowie Umwelt und Grün (68) abgestimmt worden. So werden im Bereich aller Bäume zur Fahrbahn und zu den Gehwegen hin Wurzelschutzplatten eingebaut.
Die vorhandenen kleinen Baumscheiben boten den nunmehr gefällten Bäumen nur sehr schlechte Wachstumsbedingungen. Das Wurzelwerk hatte nicht genug Raum, um sich ausreichend ausbreiten zu können. Teilweise wurden durch die Wurzeln Randeinfassungen wie Bordsteine aufgeworfen und die Oberflächenbefestigung der angrenzenden Verkehrsflächen angehoben. Für Fußgänger sind die Gehwege aufgrund des maroden Zustands teilweise nicht mehr nutzbar. Mit der Neupflanzung der Straßenbäume werden deshalb auch die Seitenbereiche erneuert. Geplant sind auf beiden Straßenseiten Grünstreifen für Bäume sowie der Ausbau der Gehwege mit folgenden Breiten:
nördliche Seite:
Gehweg B ≥ 1,80 m
Grünstreifen B = 1,60 m
südliche Seite:
Gehweg B ≥ 1,50 m
Grünstreifen B = 1,50 m.
Die geplanten Grünstreifen werden in regelmäßigen Abständen für den Zugang zu geparkten Autos unterbrochen.
Im Rahmen der Kanalerneuerung 2015 ist die Fahrbahn größtenteils auf gesamter Breite mit einer neuen Tragdeckschicht instandgesetzt worden.
Da am nördlichen Fahrbahnrand eine Wasserleitung des RWW verläuft und die dazugehörigen Schieberkappen in der vorhandenen Bordsteintrasse liegen, wird dieser Fahrbahnrand um etwa 50 Zentimeter verlegt und die Fahrbahn entsprechend von sieben Metern auf 6,50 Meter verschmälert.
Zur Regulierung des Parkens und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist die Einrichtung alternierender Parkstreifen mit insgesamt 31 Stellplätzen geplant. Die Parkstreifen werden in zwei Metern Breite markiert. Neben den Parkstreifen verbleibt eine 4,50 Meter breite Fahrgasse, die einen Begegnungsfall von Pkw und Radfahrern gewährleistet.
Die Autobahn GmbH plant den Ausbau der B 224 als Autobahn A 52. Für Nebenanlagen wie Lärmschutzwälle wird die Straße In Boymannsheide am westlichen Straßenende teilweise zurückgebaut und die vorhandene Wendeanlage um rund 25 Meter verlegt. Mit Blick auf die erwarteten Änderungen seitens der Autobahn GmbH sieht die städtische Planung für die Straße In Boymannsheide den Ausbau der Gehwege sowie der Grünstreifen einschließlich Baumpflanzung lediglich für den Bereich zwischen den Haus Nummern 5 und 25 vor.
Die Befestigung der neu herzustellenden Verkehrsflächen erfolgt entsprechend der RStO 12.
Nutzungsansprüche, insbesondere mobilitätsbehinderter Personen, werden in der Ausbauplanung berücksichtigt. Der Straßenentwurf wurde im Beirat für Menschen mit Behinderung vorgestellt und abgestimmt.
Straßenausbaubeiträge für den geplanten Ausbau der Gehwege sowie der Grünstreifen einschließlich Baumpflanzung werden vom Land NRW übernommen bzw. der Stadt Bottrop ersetzt.
Das Straßenausbauprogramm wurde im Dezember 2024 durch die BV Süd beschlossen. Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme ist in der ersten Jahreshälfte 2026 zu rechnen.
Stephan Lohbeck
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