Die Inanspruchnahme der Förderung ist in der Regel an die Schaffung neuer Arbeitsplätze geknüpft. Alternativ kann jedoch auch das sogenannte Investitionskriterium (= Durchschnitt der Abschreibungen der letzten drei Jahre mit einem Zuschlag von 50%) als Zugangsvoraussetzung dienen.
Gefördert werden unter anderem Unternehmensgründungen, Betriebserweiterungen, Innovationen sowie Infrastrukturprojekte.
Kleinere Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) erhalten grundsätzlich höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende). Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro.