Die Inanspruchnahme der Förderung ist in der Regel an die Schaffung neuer Arbeitsplätze geknüpft. Alternativ kann auch das sogenannte Investitionskriterium (= Durchschnitt der Abschreibungen der letzten drei Jahre mit einem Zuschlag von 50%) als Zugangsvoraussetzung dienen.
Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen in diesen Bereichen
- Infrastruktur & Wachstum: Unterstützung bei der Neugründung, dem Ausbau oder der Übernahme von Standorten sowie Investitionen in ein breiteres Produkt- und Leistungsangebot.
- Nachhaltigkeit: Förderung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Nutzung erneuerbarer Energien.
- Know-how für KMU: Finanzierung von Beratungen, Unterstützung bei Markteinführungen und Schulungen zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit.
Kleinere Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) erhalten grundsätzlich höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende).
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro.