Anhebung des Förderhöchstbetrags ERP-Gründerkredit
Die KfW verbessert die Konditionen des ERP-Gründerkredits - StartGeld (067) deutlich.
Mit dem Förderprogramm können Gründungsvorhaben, Unternehmensübernahmen oder erste Investitionen junger Betriebe finanziert werden – egal, ob im Haupt- oder Nebenerwerb. Gerade für diejenigen, die ihre Geschäftsidee Schritt für Schritt aufbauen möchten, bietet das StartGeld eine wertvolle finanzielle Basis.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Höherer Förderbetrag: Der maximale Kreditrahmen steigt von 125.000 € auf 200.000 €.
- Mehr Flexibilität bei Betriebsmitteln: Der Anteil für laufende Kosten wächst von 50.000 € auf 80.000 €.
- Längere Abruffrist: Künftig können Mittel innerhalb von 12 Monaten (statt bisher 9) abgerufen werden – das erleichtert die Planung und Umsetzung.
Der Kredit richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind. Damit profitieren vor allem diejenigen, die mit neuen Ideen, Produkten oder Dienstleistungen zur wirtschaftlichen Vielfalt und Innovationskraft in unserer Region beitragen.
Wer also den Schritt in die Selbstständigkeit plant oder sein junges Unternehmen weiterentwickeln möchte, hat ab Dezember noch bessere finanzielle Rahmenbedingungen.