Stärkungsfonds - kreative Ideen, überzeugende Pläne und Maßnahmen für alle Bottroper:innen
Im Stärkungsfonds Innenstadt stellt der Rat der Stadt Bottrop 40.000 Euro p.a. zur Verfügung und fördert damit Engagement für die Bottroper Innenstadt. Förderfähig sind Projekte mit neuen Ideen, die einen klaren Bezug zur City haben, die sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirken und die zeitnah umzusetzen sind.
Worum geht es?
Der Stärkungsfonds Innenstadt wurde in 2021 als Sofortmaßnahme im Rahmen der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie aufgesetzt und vom Rat der Stadt Bottrop beschlossen, um privates Engagement kurzfristig und unbürokratisch zu unterstützen. Mit dem Auslaufen der letzten Corona-Schutzmaßnahmen wurde der Stärkungsfonds neu ausgerichtet.
Die Innenstadt der Stadt Bottrop befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Der Rückzug der großen Handelseinrichtungen und ein verändertes Kaufverhalten der Kund:innen führen dazu, dass alternative und ergänzende Nutzungen gefunden und etabliert werden müssen. Gleichzeitig kommt der Innenstadt als sozialer Treffpunkt der Bottroper Bürger:innen eine hohe Bedeutung bei.
Damit der Transformationsprozess nachhaltig gut gelingt, bedarf es hohen privaten Engagements, Initiativen aus der Innenstadt heraus sowie des Mutes der Akteur:innen neue Konzepte und Ideen auszuprobieren.
Ziel des Stärkungsfonds Innenstadt ist es daher, das Engagement der Akteur:innen in der Innenstadt zu unterstützen und Kreativität zu fördern sowie neue und zusätzliche Konzepte, Projekte, Ideen anzustoßen und umzusetzen.
Stets im Blick stehen dabei die zentralen Ziele der Innenstadtentwicklung – Reduzierung der Leerstände reduzieren, Schaffung neuer Angebote, Steigerung der Besucherzahlen. Zudem steht nicht das einzelne wirtschaftliche Interesse, sondern die wirtschaftliche Entwicklung der Innenstadt als Ganzes im Vordergrund. Kooperationsprojekte zwischen Institutionen und Gruppen sind wünschenswert.
Geförderte Projekte im Rahmen des Stärkungsfonds
Welche Kriterien & Voraussetzungen gibt es?
Die Gewährung von Zuschüssen richtet sich nach den folgenden Voraussetzungen und Förderzielen:
(1) Das Vorhaben hat einen eindeutigen Bezug zur Innenstadt, wie im Einzelhandelskonzept von 2019 festgelegt und wirkt dort.
(2) Das Vorhaben wirkt im Hinblick auf folgende einzelne Ziele:
- Belebung der Innenstadt
- Stärkung der Angebotsstruktur und ihrer Sichtbarkeit in der Innenstadt
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt
- Verbesserung des Gestaltungsbildes
- Verbesserung des Klimas in der Innenstadt
- Stärkung der Positionierung der Innenstadt (Kommunikation, Marketing, Vertrieb) nach außen
- Unterstützung der Digitalisierung des Handels und der Innenstadt
(3) Das Vorhaben wirkt sich positiv auf die lokale Wirtschaft in der Innenstadt aus
(4) Das Vorhaben realisiert neue und zusätzliche Ideen. Bestehende Vorhaben und Folgeanträge können im Einzelfall entsprechend § 4 der Richtlinie gefördert werden.
Wie erfolgt die Antragstellung? Welche Antragsfristen sind dabei zu beachten?
- Die Anträge sind in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle, Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement, BQ - Bauknecht Quartier, Gleiwitzer Platz 3, 46236 Bottrop oder per E-Mail an staerkungsfondsbottropde mit dem Kennwort „Innenstadt“ zu richten.
- Zur Antragstellung ist das entsprechende Antragsformular zu nutzen, das bei der Stadt Bottrop unter https://www.bottrop.de/staerkungsfonds-innenstadt erhältlich ist.
- Anträge können fortlaufend mit Stichtag zum 31.01., 30.04., 31.08., und 31.10. des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden.
- Dem Antrag sind drei vergleichbare Kostenvoranschläge beizufügen, wenn die einzelne Leistung den Betrag von 1.000 EUR erreicht.
- Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden. Der Antragsteller versichert mit der Antragstellung, dass die Maßnahme (inkl. Vorbereitungszeit) noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne Genehmigung kann zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Rücknahme des Zuwendungsbescheides führen, sofern die Geschäftsstelle nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn Kenntnis erhält.
- Das Vorhaben hat ein zeitnahes Ergebnis (6 bis 9 Monate) zur Folge.
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Seit Jahresbeginn arbeiten wir in unseren neuen Räumlichkeiten im BQ - Bauknecht Quartier am Gleiwitzer Platz 3. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf telefonisch oder per Mail einen Termin. Unsere Kontaktdaten finden Sie nachstehend. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Ute Schimmang
Anschrift
BQ - Bauknecht Quartier
Gleiwitzer Platz 3
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