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Teilnahmebedingungen für die Aktion „Heimat-Shoppen-Pass“

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel im Rahmen der Aktion „Heimat-Shoppen-Pass“ ist
kostenlos und richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Veranstalter 
    Veranstalter der Aktion „Heimat-Shoppen-Pass“ ist die Stadt Bottrop, Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement, Gleiwitzer Platz 3, 46236 Bottrop. Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Geschäften durchgeführt.
  2. Aktionszeitraum 
    Die Aktion findet im Zeitraum vom 1. Oktober bis einschließlich 20. November 2026 statt.  
    Die Preisübergabe findet  am 6. Dezember 2026 im Rahmen des „Weihnachtswunder Marktes“ auf dem Kirchplatz in 46236 Bottrop statt. Der genaue Zeitpunkt der Übergabe wird den Gewinnerinnen und Gewinnern per E-Mail oder Telefon vorab bekannt gegeben.
  3. Teilnahme 
    Die Teilnahme ist altersunbeschränkt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erklären diese, dass ihre Eltern die Zustimmung zur Gewinnspielteilnahme erteilt haben. Für die Teilnahme muss während des Aktionszeitraums in mindestens drei der teilnehmenden Geschäfte ein Einkauf mit einem Mindestwert von 20,00 Euro getätigt werden. Für einen Einkauf ab einem Mindestwert von 20,00 Euro erhält die teilnehmende Person einen Stempel in den persönlichen „Heimat-Shoppen-Pass“, der in allen teilnehmenden Geschäften und im Infopunkt, Hansastraße 15, kostenlos erhältlich ist.  Pro Einkauf und teilnehmendem Geschäft kann jeweils ein Stempel vergeben werden. Die Vergabe der Stempel erfolgt durch das jeweilige teilnehmende Geschäft. Die teilnehmenden Geschäfte sind durch ein Schild mit dem Hinweis „Wir sind dabei - 
    Heimat-Shoppen-Pass“ auf die Teilnahme an der Aktion an der Eingangstür gekennzeichnet. Für die Teilnahme an der Verlosung müssen insgesamt drei Stempel aus drei unterschiedlichen teilnehmenden Geschäften gesammelt werden. Der vollständig ausgefüllte und personalisierte „Heimat-Shoppen-Pass“ muss bis zum 25. November 2026 im Infopunkt, Hansastraße 15, 46236 Bottrop, in die dafür bereitgestellte Sammelbox eingeworfen werden. Pro Person sind mehrere Pässe möglich. Nur vollständig ausgefüllte und lesbare Pässe können an der Verlosung teilnehmen. Mit dem Einwurf des Passes erklärt sich die teilnehmende Person mit folgendem einverstanden: 
    • mit der Teilnahme an der Verlosung, 
    • mit der Benachrichtigung im Gewinnfall über die angegebenen persönlichen 
    Kontaktdaten auf dem Pass und 
    • mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen.  
  4. Gewinne 
    Die Gewinne im Wert zwischen 10,00 EUR und 20,00 EUR werden von den teilnehmenden Geschäften gesponsert. Es steht eine begrenzte Anzahl an Gewinnen zur Verfügung. Die Übergabe der Gewinne findet am 6. Dezember 2026 im Rahmen des „Weihnachtswunder Marktes“ auf dem Kirchplatz statt. Die Übergabezeiten werden entsprechend in den Veranstaltungsablauf eingeplant. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden vorab über den für sie vorgesehenen Übergabetermin informiert. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der jeweilige Gewinn nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Verlosung und der Gewinnentscheidung ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf einen Gewinn besteht nicht.  
  5. Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner 
    Aus allen fristgerecht eingeworfenen und zur Teilnahme berechtigten „Heimat-Shoppen-Pässen“ werden nach Beendigung der Aktion am 26. November 2026 durch die Stadt Bottrop, Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement die Gewinnerinnen und Gewinner gezogen.  Die hierfür erforderlichen Kontaktdaten müssen auf dem „Heimat-Shoppen-Pass“ vollständig und lesbar angegeben werden. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Anschluss der Verlosung per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Die gezogenen Gewinnpässe erhalten jeweils einen der zur Verfügung stehenden Gewinne. 
    Sollte eine Gewinnerin oder ein Gewinner bis zum 04.Dezember 2026 nicht erreicht werden können, gilt der Gewinnanspruch als verfallen.  Die Gewinne werden am 06. Dezember 2026 im Verlauf der Veranstaltung „Weihnachtswunder Markt“ auf dem Kirchplatz, 46236 Bottrop unter Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild übergeben. Sollte die Gewinnerin oder der Gewinner den Preis bei der Veranstaltung nicht persönlich entgegennehmen können, ist dieser bis zum 15. Dezember 2026 im Infopunkt, Hansastraße 15, 46236 Bottrop, unter Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild 
    abzuholen. Sollte ein Gewinn nicht fristgemäß abgeholt werden, gilt der Gewinnanspruch als verfallen. Etwaig übrig gebliebene Preise werden für einen gemeinnützigen Zweck gespendet. Die Entscheidung über den Spendenempfänger trifft die Wirtschaftsförderung der Stadt Bottrop.
  6. Ausschluss von der Teilnahme 
    Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei Manipulation oder Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen. Nicht vollständig ausgefüllte, manipulierte, beschädigte oder offensichtlich gefälschte „Heimat-Shoppen-Pässe“ werden von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Selbiges gilt, wenn auf den Pässen erkennbar ist, dass keine drei unterschiedlichen Geschäfte zum Einkauf aufgesucht wurden.
  7. Datenschutz 
    Im Rahmen der Teilnahme an der Aktion „Heimat-Shoppen-Pass“ werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.  Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden durch den Veranstalter ausschließlich zur Durchführung der Aktion, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner erhoben, gespeichert und genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung der Aktion nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch am 31. Dezember 2026, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den Kontakt
    daten des Verantwortlichen und der behördlichen Datenschutzbeauftragten können hier abgerufen werden: https://www.bottrop.de/service/datenschutz.php
  8. Änderungen und vorzeitige Beendigung 
    Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern, anzupassen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
  9. Schlussbestimmungen 
    Mit der Teilnahme an der Aktion werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam und bzw. oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Regelung wird seitens des Veranstalters sodann durch diejenige wirksame und bzw. oder durchführbare Regelung ersetzt, die den mit der Aktion „Heimat-Shoppen-Pass“ verfolgten Zielen am nächsten kommt. Selbiges gilt für den Falle einer Regelungslücke. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.