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Jugendgerichtshilfe

Dienstleistung des Jugendamtes

Beschreibung

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Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bemüht sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt beispielsweise soziale Trainingskurse, damit Jugendliche nicht rückfällig werden. Im Detail sind die Aufgaben: 

  • beraten einen Jugendlichen oder jungen Volljährigen während des gesamten Strafverfahrens,
  • äußern sich in der Hauptverhandlung zur Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des Beschuldigten,
  • bringen im Strafverfahren die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte zur Geltung,
  • überwachen die Einhaltung richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Weisungen und Auflagen,
  • vermitteln Hilfen zur Erziehung oder Hilfen für junge Volljährige (z. B. Betreutes Wohnen) nach dem SGB VIII und erstellen einen Hilfeplan,
  • halten den Kontakt während der U-Haft und der Verbüßung einer Jugendstrafe aufrecht und vermitteln erzieherische Hilfen nach der Haftentlassung.

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