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Kriegsopferfürsorge

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und Hinterbliebene zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) als besondere Hilfen im Einzelfall.

Die Hilfen werden gewährt, wenn und soweit die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Ehegatten, Elternteils oder Kindes nicht in der Lage sind den anzuerkennenden Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen zu decken.

Seit dem 01.01.2008 ist die LWL-Haupfürsorgestelle Westfalen Ansprechpartner in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge:

LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen
48133 Münster
Tel.: 0251/5915827 oder 5915715
 

Hier können Sie beantragen:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 
  • Krankenhilfe 
  • Hilfe zur Pflege 
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

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