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Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Antragstellung)

Beschreibung

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Seit 01.01.2017 fällt es in die Zuständigkeit der Stadt Bottrop, die Unterstützungsangebote im Alltag anzuerkennen.

Die AnFöVO  regelt die „ Anerkennung  von Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45c Absatz 6 Satz 4 SBG XI.  Diese Angebote dienen der Anregung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und entlasten die pflegenden Angehörigen.

Beispiele sind:

  • Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Wocheneinkauf, Wäsche waschen)
  • Freizeitgestaltung (Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge)
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung bei Behördengängen und Korrespondenzen  

Sofern ein Pflegegrad vorliegt, bekommen die Pflegebedürftigen die Kosten von der Pflegekasse erstattet - einheitlich 125,- € plus max. 40 % des Sachleistungsanspruchs (zwischen 275 € und 798 €).

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