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Überlassung/Vermietung von Schulraum

Dienstleistung des Fachbereichs Jugend und Schule

Beschreibung

Beschreibung

Schulräume können gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung (BuEO) der Stadt Bottrop für die Vermietung von Schulraum an außerschulische Nutzer auf Antrag Dritten zur außerschulischen Nutzung überlassen werden. Eine Vermietung an Privatpersonen erfolgt nicht. Vereine und Organisationen können die Vergabe von Schulräumen bequem über ein Onlineformular im Serviceportal der Stadt Bottrop beantragen (s. Links und Downloads).