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Schulaufsicht Grund-, Haupt- und Förderschulen

Beschreibung

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Untere Schulaufsichtsbehörde ist das staatliche Schulamt. Es ist der kreisfreien Stadt oder dem Kreis zugeordnet. Es nimmt in seinem Gebiet die Schulaufsicht über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über

  1. die Hauptschulen,
  2. die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs,
  3. die Förderschulen im Verbund (§ 20 Absatz 7), sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen.

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