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Handelsartenschutz

Dienstleistung des Fachbereichs Umwelt und Grün

Beschreibung

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Die Auswahl an exotischen Tieren und Pflanzen im Handel scheint grenzenlos. Immer größer wird das Interesse an seltenen und besonders schönen Exemplaren. Papageien, Singvögel, Landschildkröten oder Pfeilgiftfrösche sind schon lange keine Seltenheit mehr in heimischen Wohnzimmern. Gehandelt werden auch Lederprodukte, Felle, Schmuck aus Elfenbein, Naturmedikamente und vieles mehr. Zahlreiche der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sind aktuell weltweit in ihrem Bestand gefährdet. Der internationale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie ihren Teilen und Erzeugnissen ist dabei eine Hauptursache für ihre Gefährdung. Umso bedeutender ist der Schutz der gehandelten Arten.

Die Grundlage für den heutigen Handelsartenschutz legte das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES) von 1973. Dieses trat 1976 in Deutschland in Kraft. Zur Vereinheitlichung und verbindlichen Regelung der Ein- und Ausfuhr sowie der kommerziellen Verwendung der geschützten Arten, wird das Artenschutzübereinkommen seit 1984 für alle Mitgliedstaaten der EU durch die „EG-Artenschutzverordnung“ umgesetzt. Auf nationaler Ebene wird diese durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ergänzt.

Die genannten Rechtsgrundlagen ergeben eine Reihe von Bestimmungen, die auch tote Exemplare sowie Teile und Erzeugnisse der Tier- und Pflanzenarten abdecken. Wer diese nicht beachtet, muss je nach Vergehen mit ordnungs- und/oder strafrechtlichen Folgen rechnen. Dabei gelten diese nicht nur für gewerbetreibende, sondern auch für private Halter.

Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig, um welche Art es sich bei Ihnen handelt und ob diese zu den besonders oder streng geschützten Arten zählt. Je nach Art und Schutzstatus ist mit einer Nachweis- und Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht sowie Einschränkungen bei der Vermarktung zu rechnen.

Den Schutzstatus der verschiedenen Arten können Sie bei diversen Internetseiten nachschlagen (s. Downloads/Links).

Auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten) finden Sie weitere Informationen zum Thema Handelsartenschutz (s. Downloads/Links).

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