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Antrag zur Herstellung oder Verbreiterung einer Grundstückszufahrt/Gehwegüberfahrt

Dienstleistung des Fachbereichs Tiefbau

Beschreibung

Beschreibung

Eine Grundstückszufahrt dient dazu, ein Privatgrundstück mit einem Fahrzeug durch Überfahrt der Gehwegfläche von der angrenzenden öffentlichen Straße andienen zu können.

Die Benutzung der städtischen Gehwegfläche über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dar, welche einer vorherigen Erlaubnis bedarf.

Da die Gehwegflächen einem anderen Ausbau bzw. einer anderen Befestigung für eine Überfahrt mit einem Fahrzeug bedürfen sowie weitere Belange des öffentlichen Interesses zu prüfen sind, ist beim Fachbereich Tiefbau – Verwaltung (66/1) – der Stadt Bottrop ein Antrag zur Herstellung / Verbreiterung einer Grundstückszufahrt digital zu stellen.

Hinweis: Für die Beantragung einer Baustellenzufahrt steht ein spezifischer Antrag im Serviceportal der Stadt Bottrop unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ zur Verfügung. 

Bearbeitungszeitraum:
Die Stadt Bottrop prüft die Genehmigungsfähigkeit Ihres Antrages. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie über die behördliche Entscheidung einen Bescheid per Post. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Abhängig von der am Verfahren zu beteiligenden Fachabteilungen der städtischen Fachbereiche bzw. Ämter kann die Bearbeitungszeit jedoch variieren.   

Hinweise zum Verfahrensablauf:
Soweit Ihr Antrag positiv beschieden wird, werden Ihnen im entsprechenden Bescheid die Auflagen zur Herstellung / Verbreiterung Ihrer Grundstückszufahrt gemäß § 18 Abs. 2 S. 2 StrWG NRW mitgeteilt.

Damit eine Überfahrt der Gehwegfläche von der angrenzenden Straße zum Privatgrundstück mit einem Fahrzeug möglich ist, muss der Untergrund den neuen Gegebenheiten baulich angepasst werden. Neben der Bordsteinabsenkung zur öffentlichen Straße hin ist auch eine andere Befestigung des dortigen Gehwegbereiches zur Überfahrt mit Fahrzeugen erforderlich.

Der Erlaubnisnehmer muss für die Herstellung oder Verbreiterung einer Grundstückszufahrt selber ein Fachunternehmen, welches für das Straßenbauerhandwerk befähigt ist, mit den Arbeiten beauftragen. Er ist dafür verantwortlich, dass nur zuverlässige, leistungsfähige und entsprechend qualifizierte Fachfirmen mit der Ausübung der Arbeiten beauftragt werden, und dass die beauftragten Firmen über die gewerbe-/handwerksrechtliche Befugnis zur Ausübung des Straßenbauerhandwerks verfügen.

Mit der Herstellung bzw. Verbreiterung der Grundstückszufahrt darf erst nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung begonnen werden.

Die Erlaubnis erlischt sechs Monate nach dem Datum des Erlaubnisbescheids, wenn mit der Ausführung der Arbeiten nicht begonnen wurde. Ein Antrag auf Verlängerung ist spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.

Nach Beendigung der Bauarbeiten ist dem Fachbereich Tiefbau der Stadt Bottrop eine Fertigstellungsanzeige zuzusenden und die Abnahme zu beantragen.

Hinweise zur Antragstellung:
Der Antrag zur Herstellung oder Verbreiterung einer Grundstückszufahrt kann online über das Serviceportal der Stadt Bottrop gestellt werden. Sie finden den entsprechenden Antrag unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ in der Serviceübersicht (s. Links und Downloads).

Zur Antragstellung als natürliche Person benötigen Sie ein Benutzerkonto beim Serviceportal der Stadt Bottrop. Juristische Personen (z. B. Firmen) benötigen ein Firmenkonto (Erstellung über die Website per ELSTER Zertifikat), um über das Serviceportal der Stadt Bottrop Anträge zu stellen. (s. Links und Downloads).

Dem Antrag zur Herstellung oder Verbreiterung einer Grundstückszufahrt muss ein Lageplan und ein aussagekräftiges Bild der Örtlichkeit beigefügt werden.

Die Informationen zur „Gemarkung“, „Flur“ und „Flurstück“ können Sie über die Internetseite der Stadt Bottrop abrufen (s. Links und Downloads).              

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