Teilungsgenehmigung
Dienstleistung des Bauaufsichtsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Soll ein Grundstück geteilt werden, welches bebaut ist, so ist eine Teilungsgenehmigung nach der Landesbauordnung erforderlich.
Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird eine sogenannte "Negativbescheinigung" erteilt.
Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.