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Identitätsbescheinigung

Dienstleistung des Vermessungs- und Katasteramtes

Beschreibung

Beschreibung

Wird ein Flurstück geteilt, erhalten die neu entstehenden Flurstücke jeweils eine neue Flurstücksnummer. Die alte, bisherige Flurstücksnummer wird nicht mehr vergeben, sie ist historisch.

Mit der Identitätsbescheinigung wird ausgesagt, dass die Fläche eines alten Flurstücks und die Fläche eines aktuellen Flurstücks zumindest teilweise deckungsgleich ist.

Die Identitätsbescheinigung kann schriftlich (postalisch oder Fax) oder persönlich beim Vermessungs- und Katasteramt beantragt werden.

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Identitätsbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

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