Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Abgabe von Daten aus dem Liegenschaftsbuch (Auswertung ALKIS)

Dienstleistung des Vermessungs- und Katasteramtes

Beschreibung

Beschreibung

Die bisher getrennt geführten Geobasisdaten der Digitalen Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) werden nun im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) systemtechnisch verbunden und gemeinsam geführt.

Als beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters enthält das Liegenschaftsbuch im Wesentlichen Angaben zu

  • den einzelnen Flurstücken (Flurstückskennzeichen, Fläche, Lagebezeichnung),
  • den Ergebnissen der Bodenschätzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
  • den Nutzungsarten,
  • den öffentlich-rechtlichen Festlegungen zu den Grundstücken, wie z.B. Hinweise auf Baulasten und Umlegung,
  • den Eigentümern und Erbbauberechtigten,
  • weiteren flurstücksbezogenen Daten.

Die Liegenschaftsbuchdaten im ALKIS sind räumlich und/oder nach bestimmten Eigenschaften im Flurstücks-/Bestandsnachweis auswertbar. So kann eine räumliche Selektion nach einem vorgegebenen Umring ausgeführt werden; eine fachliche Selektion des Flurstücksbestandes ist z.B. nach den Kriterien Nutzungsart, Lagebezeichnung oder aber auch nach Eigentümern möglich.

Das Programmsystem beinhaltet standardisierte Ausgaben. Bitte erkundigen Sie sich beim Vermessungs- und Katasteramt vor Antragstellung, welche Ausgabe für Ihre Aufgabe am sinnvollsten ist und in welchem Format die Daten bereit gestellt werden sollten, damit sie in Ihr System eingelesen werden können.

Anträge sind in schriftlicher Form (postalisch oder Fax) oder persönlich an das Katasteramt zu richten.

Um die Antragserledigung zeitlich zu verkürzen, können Sie dem Katasteramt mit Antragstellung auch die Bereichskoordinaten in digitaler Form zukommen lassen.

Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Deshalb können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder Notaren nur Dritte Buchdaten aus ALKIS erhalten, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Auszüge aus ALKIS sind gebührenfrei. Für die Bereitstellung durch eine Fachkraft wird eine Zeitgebühr erhoben.
Das entsprechende Gebührenverzeichnis finden Sie unter "Download/Links".

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz