Wohneigentumsförderung
Dienstleistung des Stadtplanungsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Bei der Wohneigentumsförderung gewährt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Förderungsmittel für den Neubau und Erwerb von Wohnraum (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen).
Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind oder einem Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H.
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