Brandverhütungsschauen
Beschreibung
Beschreibung
Brandverhütungsschauen werden auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG) in Gebäuden und Einrichtungen durchgeführt, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein würden. Je nach Gebäudetyp werden die Brandschauen alle 3 oder 6 Jahre durchgeführt.
Sofern organisatorisch möglich, werden die Brandverhütungsschauen zusammen mit den wiederkehrenden Prüfungen des Bauaufsichtsamts durchgeführt.