Verlust / Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten.
Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht.
Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.
Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung.
Die ZB I ist vom Fahrer grundsätzlich mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil (ZB I) sind Sie verpflichtet, sich eine neue ZB I ausstellen zu lassen.
Sollten Sie noch im Besitz alter Zulassungsdokumente sein, hier Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, erhalten Sie bei Verlust des Fahrzeugscheins bei Antragstellung automatisch zur ZB I auch eine ZB II (Fahrzeugbrief) im aktuellen Format.
Wenn Sie eine Ersatz ZB I beantragen wollen, so achten Sie darauf, dass der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug noch nicht überschritten ist.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung einer neuen ZB I können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens.
Verlust der ZB I
Bei Verlust der ZB I haben Sie eine Erklärung über das verloren gegangene Dokument abzugeben. Dies erfolgt bei Antragstellung in Form einer Verlusterklärung/eidesstattlichen Versicherung. Hier ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Diebstahl der ZB I
Bei Diebstahl der ZB I geben Sie vor Antragstellung auf Ausstellung einer Ersatz ZB I eine Diebstahlanzeige bei einem Polizeipräsidium auf. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige. Achten Sie darauf, dass die ZB I auch in der Anzeige erwähnt ist. Hier besteht die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.
Besonderheit bei alten Fahrzeugdokumenten
Falls für Ihr Fahrzeug bisher noch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) ausgestellt wurden, sind bei Antragstellung die alten Dokumente auf die neuen Bescheinigungen umzustellen. Das bedeutet, dass bei Verlust oder Diebstahl der ZB I auch die ZB II neu auszustellen ist.
Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.
Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse.
Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.
Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ebenfalls die Möglichkeit der Online-Terminbuchung. Auch hierfür nutzen Sie den Link am Ende der Seite „Termine online buchen“.