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Verlust / Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Die ZB I ist vom Fahrer grundsätzlich mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil (ZB I) sind Sie verpflichtet, sich eine neue ZB I ausstellen zu lassen.

Sollten Sie noch im Besitz alter Zulassungsdokumente sein, hier Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, erhalten Sie bei Verlust des Fahrzeugscheins bei Antragstellung automatisch zur ZB I auch eine ZB II (Fahrzeugbrief) im aktuellen Format.

Wenn Sie eine Ersatz ZB I beantragen wollen, so achten Sie darauf, dass der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug noch nicht überschritten ist.

Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung einer neuen ZB I können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens. 

Verlust der ZB I
Bei Verlust der ZB I haben Sie eine Erklärung über das verloren gegangene Dokument abzugeben. Dies erfolgt bei Antragstellung in Form einer Verlusterklärung/eidesstattlichen Versicherung. Hier ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Diebstahl der ZB I
Bei Diebstahl der ZB I geben Sie vor Antragstellung auf Ausstellung einer Ersatz ZB I eine Diebstahlanzeige bei einem Polizeipräsidium auf. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige. Achten Sie darauf, dass die ZB I auch in der Anzeige erwähnt ist. Hier besteht die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.   

Besonderheit bei alten Fahrzeugdokumenten
Falls für Ihr Fahrzeug bisher noch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) ausgestellt wurden, sind bei Antragstellung die alten Dokumente auf die neuen Bescheinigungen umzustellen. Das bedeutet, dass bei Verlust oder Diebstahl der ZB I auch die ZB II neu auszustellen ist. 

Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Reservierung.

 

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