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Verkehrsregelung

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen

Die Anordnung zur Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, sowie Markierungen obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 3 StVO und wird durch die Straßenbaubehörde durchgeführt. Dies beinhaltet z.B. die Anordnung von vorfahrtregelnder Beschilderung, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Bewohnerparkzonen, Haltverboten und vielen weiteren Verkehrszeichen.

In Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeibehörde und den Straßenbaulastträgern (Fachbereich Tiefbau, bzw. Landesbetrieb Straßen NRW) werden die Verkehrsströme durch Ge- und Verbote entsprechend geführt, dass möglichst alle Interessen im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. 

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