Verkehrsraumüberwachung (fließender Straßenverkehr)
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Im Stadtgebiet Bottrop sorgt das Straßenverkehrsamt täglich mit mobilen und stationären Geschwindigkeitskontrollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Ziel der Überwachungen ist es, die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren und damit Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu verringern. Zurzeit finden Kontrollen mit Fahrzeugen, stationären (Säulen), einer teilstationären (Anhänger) und einer zusätzlichen mobilen Anlage (Stativ) statt.
Die stationären Anlagen befinden sich an besonders sensiblen Stellen, etwa in der Nähe von Schulen oder stark befahrenen Straßen. Ergänzend dazu werden mobile Geschwindigkeitskontrollen flexibel im gesamten Stadtgebiet eingesetzt. So kann auf aktuelle Verkehrssituationen, Beschwerden oder besondere Gefahrenpunkte gezielt reagiert werden.
Die regelmäßigen Kontrollen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden sicherer im Straßenverkehr bewegen können – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad oder dem Auto. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, das Bewusstsein für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu stärken.
Das Straßenverkehrsamt bittet alle Verkehrsteilnehmenden darum, Rücksicht zu nehmen und die geltenden Tempolimits einzuhalten. Denn angepasste Geschwindigkeit schützt Leben und sorgt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Bottrop.
LKW-Durchfahrtsverbote
Das Straßenverkehrsamt überwacht regelmäßig die Einhaltung bestehender LKW-Durchfahrtsverbote. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Wohngebiete zu entlasten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Belastung durch Lärm, Erschütterungen und Abgase für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.
LKW-Durchfahrtsverbote gelten insbesondere auf Straßen, die für den Schwerlastverkehr ungeeignet sind oder in sensiblen Bereichen wie Wohngebieten, Schulwegen oder engen Ortsdurchfahrten liegen. Durch Kontrollen vor Ort wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Regelungen eingehalten werden und der Durchgangsverkehr auf die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen gelenkt wird.
Die Überwachungen erfolgen regelmäßig und situationsabhängig im gesamten Stadtgebiet. Dabei arbeitet das Straßenverkehrsamt eng mit weiteren Behörden und der Polizei zusammen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu stärken und die Lebensqualität in den betroffenen Bereichen nachhaltig zu verbessern.
Fahrzeugdifferenzierungsanlage A42 (Gewichtskontrolle)
Auf der Autobahn A42 im Stadtgebiet Bottrop überwacht das Straßenverkehrsamt gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Einhaltung der geltenden Gewichtsbeschränkungen. Hintergrund ist der Schutz der nachfolgenden Brücke, die aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht von bestimmten schweren Fahrzeugen befahren werden darf.
Hier kommt eine moderne Fahrzeugdifferenzierungsanlage zum Einsatz. Diese erkennt Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und unterstützt dabei, den betroffenen Verkehr gezielt vor der Brücke abzuleiten. So soll verhindert werden, dass nicht zugelassene Fahrzeuge die Brücke befahren und dadurch die Infrastruktur oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender gefährden.
Die Kontrollen dienen dem Erhalt wichtiger Verkehrswege und tragen gleichzeitig dazu bei, die Sicherheit auf der A42 dauerhaft zu gewährleisten. Fahrerinnen und Fahrer werden gebeten, die Beschilderung sowie die Hinweise der Verkehrsführung frühzeitig zu beachten und den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen.
Polizeianzeigen
Im Stadtgebiet Bottrop werden zahlreiche Verkehrsverstöße durch die Polizei festgestellt und dokumentiert. Hierzu zählen unter anderem Rotlichtverstöße, Handyverstöße am Steuer, Alkohol- und Drogenfahrten, Verkehrsunfälle sowie weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Die Polizei nimmt diese Sachverhalte im Rahmen ihrer Kontroll- und Einsatzmaßnahmen auf und leitet die entsprechenden Anzeigen anschließend an das Straßenverkehrsamt weiter, soweit dort die Zuständigkeit für die weitere Ahndung liegt. Das Straßenverkehrsamt prüft die Vorgänge und führt die ordnungsrechtlichen Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Straßenverkehrsamt trägt wesentlich dazu bei, die Verkehrssicherheit in Bottrop zu stärken und Regelverstöße konsequent zu verfolgen. Ziel ist es, Gefahren im Straßenverkehr zu reduzieren, verantwortungsbewusstes Verhalten zu fördern und alle Verkehrsteilnehmenden besser zu schützen.
Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass insbesondere Verstöße wie Alkohol- oder Drogenfahrten, die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer oder das Missachten von Rotlicht erhebliche Gefahren für andere Menschen im Straßenverkehr darstellen können. Die konsequente Verfolgung solcher Verstöße dient daher dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger in Bottrop.
Vollstreckung von Fahrverboten
Im Zusammenhang mit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten können gegen Verkehrsteilnehmende Fahrverbote verhängt werden. Die Vollstreckung dieser Fahrverbote erfolgt durch das Straßenverkehrsamt Bottrop im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Für die Dauer des Fahrverbotes – je nach Verstoß in der Regel ein oder drei Monate – wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen. Während dieses Zeitraums darf kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, da sich Verkehrsteilnehmende sonst eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis begehen.
Die Abgabe des Führerscheins kann nach vorheriger Terminabsprache in den Diensträumen des Straßenverkehrsamtes erfolgen. Dadurch soll eine geordnete und bürgerfreundliche Abwicklung gewährleistet werden. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein entsprechend der geltenden Regelungen wieder ausgehändigt. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vollstreckung von Fahrverboten anderer Kommunen vorzunehmen. Dies gilt allerdings nur für Verkehrsteilnehmende, die ihren Wohnsitz in Bottrop haben.
Das Straßenverkehrsamt bittet Betroffene darum, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und die erforderlichen Unterlagen mitzubringen.
Meldung von Straßenabschnitten mit überhöhter Geschwindigkeit
Das Straßenverkehrsamt Bottrop bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auffällige Straßenabschnitte zu melden, an denen es regelmäßig zu überhöhten Geschwindigkeiten kommt. Ziel ist es, Hinweise aus der Bevölkerung frühzeitig aufzunehmen und dadurch die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet weiter zu verbessern.
Über einen entsprechenden Online-Link können gefährdete Bereiche oder Straßen benannt werden, an denen aus Sicht der Anwohner oder Verkehrsteilnehmenden besonderer Handlungsbedarf besteht. Die eingehenden Meldungen werden durch das Straßenverkehrsamt geprüft und bewertet. Sofern sich ein entsprechender Bedarf ergibt, können in den genannten Bereichen mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.
Mit diesem Angebot möchte das Straßenverkehrsamt die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Verkehrssicherheitsarbeit einbinden. Hinweise aus der Bevölkerung leisten einen wichtigen Beitrag dabei, Gefahrenstellen frühzeitig zu erkennen und gezielt Maßnahmen für mehr Sicherheit auf Bottroper Straßen umzusetzen.
Das Straßenverkehrsamt bedankt sich für die Unterstützung und das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger für ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr.