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Schwerbehinderten-Parkausweise ("aG-Light" (Farbe: orange))

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Bundeseinheitlicher und NRW-Schwerbehindertenparkausweis
(Farbe: orange)

"Sonstige" Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Der orangefarbene bundeseinheitliche bzw. NRW-Schwerbehindertenparkausweis sieht ebenfalls eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor.

Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) ist nicht gestattet.

Berechtigtenkreis/Voraussetzungen:  

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt:
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
  • Ohne das Merkmal "B" ist die Parkerleichterung nicht bundesweit, sondern nur in Norhrhein-Westwalen gültig.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Merkzeichen sowie der Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis für die Erteilung einer Parkerleichterung ausreichend sind (zum Beispiel „G“ und „B“ und „100“),
sondern wie sich der Grad Ihrer Behinderung zusammensetzt und ob Sie somit zu einer der vorgenannten bundeseinheitlich festgelegten Personengruppen gehören.

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VERFAHREN

Ob Sie eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird seitens der Verkehrsbehörde im Wege einer vorgeschriebenen Amtshilfe beim Referat für Soziales (Stadt Gelsenkirchen) mit angeschlossenem ärztlichen Dienst überprüft. Die Stellungnahme erfolgt nach dortiger Aktenlage zu Ihrer Schwerbehinderung. Sollten sich seit der letzten Entscheidung über die Anerkennung des Grades einer Behinderung (GdB) bzw. der Zuerkennung eines ergänzenden Merkzeichens Ihre gesundheitlichen Einschränkungen verschlechtert haben, kann es daher sinnvoll sein, vor der Beantragung eines Parkausweises einen Änderungsantrag zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung bzw. eines Merkzeichens beim Referat für Soziales 50/6 - Schwerbehindertenabteilung, Stadt Gelsenkirchen, Vattmannstr. 2-8, 45879 Gelsenkirchen, Tel.: 0209-169-2022.
Sofern Ihrerseits die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Erteilung eines Parkausweises für maximal 5 Jahre oder bei vorzeitigem Ablauf des Schwerbehindertenausweises, bis zu diesem Zeitpunkt.
Der Parkausweis kann auf Antrag verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach telefonischer Vereinbarung unter 02041/704127 oder 02041/704107 möglich ist.
Das Antragsformular steht Ihnen unter >Links und Downloads< zur Verfügung und kann mit den entsprechenden Nachweisen postalisch oder per Mail (amt36bottropde) übersandt werden.

 

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