Schwerbehinderten-Parkausweise ("aG-Light" (Farbe: orange))
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis
(Farbe: orange)
"Sonstige" Parkerleicherungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Der orangefarbene bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht ebenfalls eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor.
Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) ist nicht gestattet.
Berechtigtenkreis:
- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt:
- Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
- Für NRW entfällt das Merkzeichen B.
Den orangefarbenen Parkausweis können Sie im Straßenverkehrsamt, Zimmer 3.05, Kirchhellener Str. 12, 46236 Bottrop beantragen.
Nach Anhörung der Versorgungsverwaltung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Parkausnahmegenehmigung erteilt.
Gültigkeitsdauer:
Die Ausnahmegenehmigung (der Parkausweis) wird für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.
Aufgrund der bestehenden Kontakteinschränkungen durch die Coronapandemie kann eine persönliche Vorsprache nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten werden.
Terminvereinbarungen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704118 oder 02041/704127 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Das Antragsformular steht Ihnen unter >Links und Downloads< zur Verfügung und kann mit den entsprechenden Nachweisen postalisch oder per Mail (amt36bottropde) übersandt werden.