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Fahrerkarte (Digitales Kontrollgerät)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Fahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Jeder Fahrer, der ein entsprechendes Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen will, benötigt eine Fahrerkarte.

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers.

Antragstellung
Den Antrag für eine Fahrerkarte können Sie in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes stellen. Der Versand erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) per Einschreiben an Ihre Wohnanschrift. Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre.

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der Führerscheinstelle frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist eine persönliche Antragstellung erforderlich. Die Gültigkeit der neuen Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Fahrerkarte an.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer Fahrerkarte ist eine Ersatzkarte unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, zu beantragen. Eine neue Fahrerkarte wird im Anschluss innerhalb von acht Tagen ausgestellt. Sie dürfen für einen Zeitraum von höchstens 15 Kalendertagen weitere Fahrten ohne Fahrerkarte durchführen. In diesem Fall sind Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber zu machen.

Verlust der Fahrerkarte
Bei Verlust der Fahrerkarte haben Sie ein Erklärung über das verloren gegangene Dokument abzugeben. Dies erfolgt bei Antragstellung in Form einer eidesstattlichen Versicherung.

Diebstahl der Fahrerkarte
Bei Diebstahl der Fahrerkarte geben Sie vor Antragstellung auf Ausstellung einer Ersatz Fahrerkarte eine Diebstahlanzeige bei einem Polizeipräsidium auf. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige. Achten Sie darauf, dass die Fahrerkarte auch in der Anzeige erwähnt ist.  

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.

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