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Kennzeichenschilder – beschädigt oder unleserlich

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Sollte Ihr(e) Kennzeichenschild(er) aufgrund eines Unfalls beschädigt oder mit der Zeit unleserlich geworden sein, so haben Sie die Möglichkeit, sich neue Kennzeichenschilder anfertigen zu lassen. Im Anschluss erhalten Sie von der Zulassungsbehörde in Form einer Neusiegelung neue Plaketten für das / die Kennzeichenschilder.

Antragstellung
Den Antrag auf Neusiegelung Ihrer Kennzeichenschilder können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens.  

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen beauftragen. 

Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung „Neusiegelung von Kennzeichenschildern“ an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse.

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Reservierung.

 

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