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Wiederzulassung eines Fahrzeugs / Online-Wiederzulassung

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Eine Terminbuchung ist online möglich (Downloads / Links).

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Wiederzulassung eines Fahrzeugs:

Bei der Wiederzulassung eines Fahrzeugs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie waren bei der Abmeldung des Fahrzeugs der Halter und sind dies auch aktuell noch
  • Sie wohnen weiterhin im selben Zulassungsbezirk wie bei der Abmeldung
  • Das Fahrzeug soll dasselbe Kennzeichen erhalten wie bei der Abmeldung und ist entsprechend reserviert

Online-Wiederrzulassung:

Mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.10.20.17 ist der nächste Schritt zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt. In dieser zweiten Stufe ist es nunmehr möglich, Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen werden, online wieder in Betrieb zu setzen.

Ab diesem Stichtag werden bei Zulassungsvorgängen neue Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben. Diese sind mit Sicherheitscodes versehen, die bei einer möglichen Online-Wiederzulassung zwingend notwendig sind.

Der Antrag auf Online-Wiederzulassung ist unter Downloads / Links hinterlegt. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs ermöglicht.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Wiederzulassung erst mit der Bearbeitung im Straßenverkehrsamt abgeschlossen ist. Die Mitteilung dazu erhalten Sie schriftlich oder auf elektronischem Wege.

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