Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Antritt einer Arbeitsstelle.
Beschreibung
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Als Nachweis der Kostenübernahme erhält der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Es besteht die Möglichkeit, den Untersuchungsberechtigungsschein online zu beantragen (s. Links und Downloads).
Durch Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Für die Onlinebeantragung wird ein Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion benötigt. Mittels sogenannter UBS-ID werden der Untersuchungsberechtigungsschein und der vom Arzt auszufüllende Erhebungsbogen übermittelt. Beide Dokumente sollten ausgedruckt und dem untersuchenden Arzt / der untersuchenden Ärztin ausgehändigt werden. Es besteht freie Arztwahl.
Bitte beachten: für den Ausdruck wird ein PDF-Anzeigeprogramm wie z.B. der Adobe Acrobat Reader DC benötigt.
Sofern kein Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion vorhanden ist, kann der Antrag durch das Bürgerbüro Bottrop oder die Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen ausgehändigt werden.
Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten.
Zudem besteht die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Hier kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich.
Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerbottropde
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellen(at)bottrop(.)de