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Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Antritt einer Arbeitsstelle.

Beschreibung

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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Die Arztwahl ist frei. Der Antrag ist im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen zu stellen.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort bei Antragstellung ausgefertigt und ausgehändigt.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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