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Schwerbehinderten-Parkausweise (EU-einheitlicher Parkausweis (Farbe: blau))

Schwerbehinderte Menschen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichertungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor:

Beschreibung

Beschreibung


EU-einheitlicher Parkausweis (Farbe: blau)
Hinweis: Beantragung im Bürgerbüro Bottrop oder Bürgerbüro Kirchhellen!

  1. für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen 
  2. für schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Der hellblaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleicherungen, die z. T. auch in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Berechtigtenkreis:

  • schwerbehinderte Menschen die über das Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis verfügen,
  • schwerbehinderte Menschen die über das Merkzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis verfügen,
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Für diesen Personenkreis gilt die Besonderheit, dass die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten.

Den hellblauen EU-einheitlichen Parkausweis erhalten Sie auf Antrag im Bürgerbüro Bottrop sowie im Bürgerbüro Kirchhellen.

Den Schwerbehinderten-Parkausweis (EU-einheitlicher Parkausweis (Farbe: blau)) können Sie persönlich beantragen. Gegen Vorlage einer geeigneten Vollmacht sowie Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person mit der Beantragung beauftragen. Außerdem ist eine Online-Beantragung (Links und Downloads) möglich.
Bei der Aushändigung dieses Parkausweises erhalten Sie darüber hinaus eine Broschüre, aus der erkenntlich ist, welche unterschiedlichen Parkerleichterungen in den einzelnen Ländern der Europäischen Union gelten.

Gültigkeitsdauer:

Die Ausnahmegenehmigung (der Parkausweis) wird für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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