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Beurkundung eines Sterbefalls

Dienstleistung des Bürgerbüros

Beschreibung

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Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden.

Sie haben als Angehöriger der verstorbenen Person aber auch die Möglichkeit, die Formalitäten persönlich beim Standesamt zu erledigen. Bitte bringen Sie dann zusammen mit Ihren vollständigen Unterlagen (siehe Details) Ihren eigenen Personalausweis mit.  

Nach Beurkundung des Sterbefalls stellen wir Ihnen die

  • Sterbeurkunden für Angelegenheiten der Sozialversicherung (z.B. Krankenkasse / Rente),
  • Sterbeurkunden für Ihre persönlichen Unterlagen und
  • auf Wunsch eine Übersetzungshilfe aus.

Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Personenstandsurkunden aus der EU vor.

Diese Übersetzungshilfen können beim Standesamt im Zusammenhang mit der Urkundenanforderung beantragt werden und gelten als Ersatz für eine von einem Dolmetscher gefertigte Übersetzung.

Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll. 

Können Sie die für die Beurkundung des Sterbefalls notwendigen Unterlagen (siehe Details) noch nicht sofort vorlegen bzw. beschaffen, erteilen wir Ihnen eine vorläufige Bestattungserlaubnis. Mit dieser Erlaubnis ist dann eine Bestattung möglich. 

Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen nachgereicht haben, werden wir den Sterbefall beurkunden und Sie erhalten die Sterbeurkunden.

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