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Anmeldung des Wohnsitzes

Sie beziehen in Bottrop eine Wohnung.

Beschreibung

Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.

Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen persönlich vornehmen. Bei Familien oder Lebenspartnerschaften (Ehegatten, Lebenspartner und deren minderjährige Kinder) mit denselben Zuzugsdaten genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der/die Meldepflichtige sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er/sie jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können. Hierzu gehören beispielsweise auch Auskünfte über weitere Wohnungen und den Status dieser Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung).

Hinweise über Ihre Rechte finden Sie im Merkblatt über die Anmeldung (Downloads / Links).

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf an buergerbuerobottropde versenden.

Hinweise für ausländische Mitbürger/innen

Die Anmeldung des Wohnsitzes von ausländischen Mitbürger/innen aus Ländern außerhalb der europäischen Union sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erfolgt unter Vorlage des Nationalpasses im Fachbereich Recht und Ordnung (30).

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten..
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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