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Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

Elektronischer Identitätsnachweis für EU-Bürger/innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Beschreibung

Beschreibung

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können ab Vollendung des 16. Lebensjahres auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt bekommen. 

Zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zählen neben Deutschland: 

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern 

Zu den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zählen neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: 

  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein 

Die eID-Karte kann im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen beantragt werden. Sie wird anschließend von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin im Scheckkartenformat erstellt. In der Karte ist ein Chip integriert, auf dem neben den persönlichen Daten die Seriennummer, die ausstellende Behörde, der letzte Tag der Gültigkeit sowie die Zugangsnummer verschlüsselt abgespeichert sind. 

Die Beantragung der eID-Karte ist nur am Ort der Hauptwohnung möglich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. 

Die eID-Karte können Sie nach ca. 3 Wochen in dem Bürgerbüro abholen, in dem Sie sie beantragt haben. Sie können auch jemanden hierzu bevollmächtigen. Hierzu finden Sie unter "Links und Downloads" ein entsprechendes Formular.  

Unter "Links und Downloads" können Sie jederzeit den Lieferstatus abfragen.
Für den Fall, dass Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Anschrift hinterlegt haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt.

Umgang mit der eID-Karte/ Funktionalitäten: 

Sperrkennwort, Verlust und Wiederauffinden der eID-Karte

Sollten Sie die eID-Karte verloren haben oder wurde sie Ihnen gestohlen, so setzen Sie sich unverzüglich mit den Mitarbeitern/innen des Bürgerbüros in Verbindung. Diese veranlassen die sofortige Sperrung der Onlinefunktion. 

Die Sperrung können Sie auch direkt über die Sperrhotline: Tel.: 116 116 (kostenfrei), aus dem Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig), veranlassen. Sie müssen dort jedoch das Ihnen von der Bundesdruckerei GmbH übermittelte Sperrkennwort angeben.

Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie anschließend persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, um den Verlust und ggf. das Wiederauffinden der eID-Karte sowie eine von Ihnen selbst veranlasste Sperrung bei der Sperrhotline zu bestätigen.

Haben Sie sich zusätzlich für die Nutzung der nachfolgend beschriebenen Funktion der digitalen Unterschrift entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.
 

digitale Unterschrift / Signaturzertifikat

Digitale Unterschriften, auch elektronische Signaturen genannt, dienen dazu, digitale Dokumente zu unterzeichnen, beispielsweise Verträge und Urkunden. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Gleiches gilt für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die zur Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen müssen.

Die eID-Karte ist für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet. Diese ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie können die Unterschriftsfunktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf der eID-Karte nachladen.

Dieses Signaturzertifikat müssen Sie jedoch bei Drittanbietern (sogenannte Zertifizierungsdiensteanbieter) beantragen. 

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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