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Eheschließung im Ausland

Dienstleistung des Bürgerbüros

Beschreibung

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Wenn Sie sich dazu entschieden haben, im Ausland zu heiraten, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zur ausländischen Vertretung (Konsulat / Botschaft) oder zum ausländischen Standesamt auf, um sich über die notwendigen Unterlagen zu informieren.

In einigen Fällen benötigen Sie zur Hochzeit im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis, das vom Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt wird. In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend für ein ausführliches Beratungsgespräch an uns. 

Hinweis:       
Im Ausland geschlossene Ehen müssen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Bitte setzen Sie sich vor Eheschließung mit uns in Verbindung, damit Ihnen nicht später wichtige Dokumente für das Anerkennungsverfahren fehlen.

Auch hinsichtlich der Namensführung nach einer im Ausland geschlossenen Ehe gibt es Besonderheiten. Verlassen Sie sich nicht auf den Eintrag in der Heiratsurkunde, sondern erkundigen Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns, welchen Namen Sie führen und ob ggf. weitere Namenserklärungen erforderlich sind.

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