Schiedsamtsangelegenheiten
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten ist ein Schiedsamtsverfahren vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft vorgesehen.
Dieses gilt häufig z. B. in Nachbarschaftsangelegenheiten oder in Beleidigungssachen. Der/die nachstehend aufgeführte Ansprechpartner/in informiert Sie über die zuständige Schiedsperson in Ihrem Stadtteil.