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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Angehörige von Verstorbenen nicht rechtzeitig ermittelt werden können, um die Bestattung in Auftrag zu geben oder die Angehörigen dieses ablehnen, wird die Ordnungsbehörde tätig. Die Bestattungspflicht obliegt dennoch den bestattungspflichtigen Angehörigen, sofern welche vorhanden sind. Die Kosten der Beisetzung werden per Kostenbescheid den Betroffenen in Rechnung gestellt.

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