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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Sie möchten Ihren Familiennamen oder Vornamen ändern? Wir bearbeiten Ihren Antrag, stellen bei Bedarf Ordnungsverfügungen aus und geben Stellungnahmen in gerichtlichen Verfahren ab.

In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.

Voraussetzungen:

  • keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
  • Antrag
  • deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Bottrop
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes

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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️

Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.