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Aufenthaltserlaubnis für gute Integration

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Aufenthalt für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer (§ 25a und § 25b AufenthG)

Die Ausländerbehörde berät und unterstützt gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer bei der Beantragung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25a oder § 25b des Aufenthaltsgesetzes.

Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Prüfung der Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration
  • Beratung zu erforderlichen Nachweisen (z. B. Schulbesuch, Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse)
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen
  • Unterstützung im weiteren aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Ziel ist es, gut integrierten Personen eine verlässliche Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen.

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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️

Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.