Aufenthaltserlaubnis für gute Integration
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Aufenthalt für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer (§ 25a und § 25b AufenthG)
Die Ausländerbehörde berät und unterstützt gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer bei der Beantragung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25a oder § 25b des Aufenthaltsgesetzes.
Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere:
- Prüfung der Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration
- Beratung zu erforderlichen Nachweisen (z. B. Schulbesuch, Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse)
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen
- Unterstützung im weiteren aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Ziel ist es, gut integrierten Personen eine verlässliche Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen.
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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️
Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.