Asylangelegenheiten / humanitäre Aufenthalte
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie Asyl beantragt haben, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Verfahrens.
Mit einem Zuweisungsbescheid müssen Sie Ihren Wohnsitz in Bottrop nehmen.
Der Aufenthalt ist meist auf Nordrhein-Westfalen beschränkt – für Reisen brauchen Sie eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Unsere Leistungen:
- Anmeldung und Ausstellung der Aufenthaltsgestattung
- Verlängerung der Aufenthaltsgestattung
- Anträge auf Duldung oder Aufenthaltstitel (außerhalb des Asylverfahrens)
- Anträge auf Niederlassungserlaubnis (dauerhafter Aufenthalt)
- Unterstützung bei Bleiberechtsregelungen (§ 25a, 25b, 104c AufenthG)
- Anträge nach besonderen Schutzregelungen (§§ 22–26 AufenthG)
- Ausstellung von Reisedokumenten oder Ausweisen
- Sicherheitsbefragungen, wenn erforderlich
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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️
Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.