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Allgemeine Aufenthaltserlaubnis, Visa, EU-Aufenthaltsrecht

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Wir helfen Ihnen bei vielen Fragen rund um Aufenthalt, Arbeit, Familie und Visa. Unsere Aufgaben sind (§§ 16–16g, 18–21, 27–36, 37, 38, 38a AufenthG):

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Je nach Grund gibt es verschiedene Titel:

  • Aufenthaltserlaubnis (z. B. für Arbeit, Ausbildung, Familie)
  • Niederlassungserlaubnis (dauerhafter Aufenthalt)
  • Duldung (bei unsicherem Aufenthalt)
  • Besondere Regeln für Asylbewerber/Flüchtlinge

Wir helfen Ihnen bei:

  • Anträgen auf Aufenthaltstitel, Duldungen und Visa
  • Familiennachzug (z. B. Ehepartner, Kinder)
  • Änderungen bei Arbeit/Ausbildung (z. B. selbstständige Tätigkeit)
  • Ausstellung von Reisedokumenten oder Ersatzpapieren
  • Fragen zum EU-Aufenthaltsrecht und bei besonderen Aufenthaltsrechten 

Für die Einreise zu Familienmitgliedern brauchen Sie in der Regel ein Visum. Dieses beantragen Sie bei der deutschen Botschaft im Heimatland.

Wir als Ausländerbehörde geben eine Stellungnahme ab, wenn nötig.

Nach der Einreise:

  • Wohnsitz anmelden
  • Aufenthaltserlaubnis beantragen

Der Integrationskurs hilft Ihnen, sich in Deutschland zurechtzufinden.

Inhalte:

  • Sprachkurs (Deutsch)
  • Orientierungskurs (Kultur, Recht, Leben in Deutschland)

Teilnahme:

  • ist oft Pflicht oder möglich
  • bei Erfolg: Vorteil bei Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung

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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️

Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.