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Registratur

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Die Anmeldung des Wohnsitzes von ausländischen Mitbürger/innen aus Ländern außerhalb der europäischen Union sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erfolgt in Bottrop bei der Ausländerbehörde. Die Anmeldung im Stadtgebiet muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug erfolgen,

Wer muss sich anmelden?

  • Alle Personen, die eine Wohnung in Bottrop beziehen.
  • Für Kinder unter 16 Jahren melden die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Kind an.
  • Bei Personen mit rechtlichem Betreuer übernimmt dieser die Anmeldung, wenn er für den Aufenthaltsort zuständig ist.
  • Neugeborene müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in der Wohnung der Eltern oder Mutter leben. 

Wie läuft die Anmeldung ab?

Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termines an die unten aufgeführte Emailadresse abh-regbottropde. Senden Sie uns gerne mit Ihrer Terminanfrage vorab folgende Unterlagen zu:

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Aufenthaltstitel
  • Reisepass

Weitere Leistungen der Melde- und Ausländerbehörde:

Wir helfen Ihnen auch bei folgenden Anliegen:

  • Übertragung von unbefristeten Niederlassungserlaubnissen (bei neuem Nationalpass)
  • Abholung von Dokumenten (Aufenthaltstitel, Reiseausweis, Originaldokumente)
  • Weiterleitung Ihrer Akten
  • Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAt), damit Sie digitale Verwaltungsangebote sicher nutzen können
  • Vergabe sowie Änderung Ihrer persönlichen PIN zur Nutzung der Online-Funktion

Eine Vollmacht zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail (abh-regbottropde).

Aktuelle Hinweise:

Bitte bringen Sie Ihre Dokumente zu Ihrem Termin sowohl im Original als auch in Kopie mit.

Ihre biometrischen Fotos können Sie sowohl bei uns in der Behörde gegen eine Gebühr von 7,00 € aufnehmen als auch als digitales Foto mit einem QR-Code zu Ihrem Termin mitbringen.

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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️

Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.