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Registratur (Anmeldung Nichtdeutsche)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und ziehen neu nach Bottrop oder sind innerhalb der Stadt umgezogen? Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.

Wer muss sich anmelden?

  • Alle Personen, die eine Wohnung in Bottrop beziehen.
  • Für Kinder unter 16 Jahren melden die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Kind an.
  • Bei Personen mit rechtlichem Betreuer übernimmt dieser die Anmeldung, wenn er für den Aufenthaltsort zuständig ist.
  • Neugeborene müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in der Wohnung der Eltern oder Mutter leben. 

Wie läuft die Anmeldung ab?

Sie müssen kein Formular ausfüllen. Ihre Daten werden elektronisch aufgenommen. Sie kontrollieren die Angaben und unterschreiben. 

Weitere Leistungen der Melde- und Ausländerbehörde

Wir helfen Ihnen auch bei folgenden Anliegen:

  • Anmeldung oder Ummeldung, wenn Sie neu in Bottrop sind oder umgezogen sind
  • Zuweisung Ihrer Wohnadresse durch die zuständige Behörde

Abholung von Dokumenten, z. B.:

  • Aufenthaltstitel
  • Reiseausweis
  • Niederlassungserlaubnis (bei vorhandenem Nationalpass)
  • Weiterleitung Ihrer Akten, wenn eine andere Ausländerbehörde zuständig wird              

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‼️ WICHTIGE ÄNDERUNG – KEIN BARGELD MEHR ‼️

Unsere Behörde stellt auf bargeldlose Zahlungen um. Ab sofort sind Zahlungen nur noch mit EC-Karte, Debitkarte oder per Handy (z. B. Apple Pay, Google Pay) möglich. Bitte bringen Sie eine geeignete Karte oder Ihr Smartphone mit, wenn Sie Gebühren bezahlen müssen.