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Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen

Dienstleistung des Gesundheitsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Gemäß Trinkwasserverordung bestehen Anzeige- und Untersuchungspflichten für Unternehmer und Inhaber von Großanlagen zur Trinkwasserwärmung, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Die Verordnung umfasst Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit

  • einem Inhalt von mehr als 400 Litern und/oder
  • einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

Öffentliche Großanlagen müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden, wenn sie

  • erstmalig in Betrieb genommen werden
  • wieder in Betrieb genommen werden
  • wenn sie betriebstechnisch wesentlich geändert werden
  • wenn sich Änderungen der Eigentums- oder Nutzungsverhältnisse ergeben sollten.

Die Trinkwasserverordnung fordert weiterhin systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probe-Entnahmestellen.

(Siehe auch beigefügtes Merkblatt bei den Downloads und Links.)

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