Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen
Dienstleistung des Gesundheitsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Gemäß Trinkwasserverordung bestehen Anzeige- und Untersuchungspflichten für Unternehmer und Inhaber von Großanlagen zur Trinkwasserwärmung, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.
Die Verordnung umfasst Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit
- einem Inhalt von mehr als 400 Litern und/oder
- einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.
Öffentliche Großanlagen müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden, wenn sie
- erstmalig in Betrieb genommen werden
- wieder in Betrieb genommen werden
- wenn sie betriebstechnisch wesentlich geändert werden
- wenn sich Änderungen der Eigentums- oder Nutzungsverhältnisse ergeben sollten.
Die Trinkwasserverordnung fordert weiterhin systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probe-Entnahmestellen.
(Siehe auch beigefügtes Merkblatt bei den Downloads und Links.)